Die Behauptung

In einem Facebook-Post aus Luxemburg wird behauptet, Kinderpornografie sei in Deutschland entkriminalisiert worden. Der Post besagt, dass das Parlament ein Gesetz verabschiedet hat, das den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie von einem Verbrechen zu einem Vergehen herabgestuft hat und eine Freiheitsstrafe von nur drei Monaten vorsieht.

Unser Fazit

Die Aussage ist falsch. Kinderpornografie wird in Deutschland weiterhin mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft. Die Gesetzesänderung betrifft lediglich den Mindeststrafrahmen.

Kinderpornografie ist eine der abscheulichsten Straftaten, die man sich vorstellen kann. Es ist daher verständlich, dass viele Menschen alarmiert reagieren, wenn sie hören, dass diese Art von Verbrechen entkriminalisiert werden soll. Ein kürzlich auf Facebook verbreiteter Post aus Luxemburg behauptet genau dies. Doch was ist dran an dieser Behauptung?

Gerüchte/Behauptungen

Ein Facebook-Post aus Luxemburg verbreitet die Behauptung, Deutschland habe Kinderpornografie entkriminalisiert. In dem Post wird behauptet, das deutsche Parlament habe ein Gesetz verabschiedet, das den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie von einem Verbrechen zu einem Vergehen herabgestuft und nur noch eine Freiheitsstrafe von drei Monaten vorsieht.

Screenshot des fraglichen Posts auf Facebook (hier archiviert)
Screenshot des fraglichen Posts auf Facebook (hier archiviert)

Bewertung

Die Behauptung, Kinderpornografie sei in Deutschland entkriminalisiert worden, ist falsch. Zwar wurde das Mindeststrafmaß geändert, die Höchststrafe beträgt jedoch weiterhin bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Die Fakten zum Umgang mit Kinderpornografie

Die Herstellung oder Verbreitung von Kinderpornografie wird in Deutschland nach wie vor mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft. Diese Höchststrafe wurde im Jahr 2021 von fünf auf zehn Jahre erhöht. Gleichzeitig wurde damals die Mindeststrafe von drei Monaten auf ein Jahr angehoben.

  • Mindeststrafe wieder gesenkt, Höchststrafe bleibt
    Am 16. Mai 2024 hat der Deutsche Bundestag die Mindeststrafe für die Verbreitung kinderpornografischer Schriften auf sechs Monate und für den Besitz kinderpornografischer Schriften wieder auf drei Monate gesenkt. Die Höchststrafe bleibt jedoch unverändert bei zehn Jahren.
  • Gründe für die Herabsetzung der Mindeststrafe
    Mit der Herabsetzung der Mindeststrafe sollen Probleme bei der praktischen Anwendung des Gesetzes behoben werden. Das deutsche Recht definiert Taten, die mit einer Mindeststrafe von zwölf Monaten oder mehr bedroht sind, als Verbrechen. Verbrechen erfordern zwingend ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, während bei Vergehen auch andere Maßnahmen ergriffen werden können.
  • Berücksichtigung der Motive
    Ein weiterer Grund für die Änderung ist die Berücksichtigung der Motive hinter den Taten. So handeln Eltern oder Lehrer, die kinderpornografisches Material bei Jugendlichen finden und weitergeben, möglicherweise nicht aus sexuellem Interesse. Auch viele jugendliche Täter handeln aus Unvorsichtigkeit, Neugier oder Abenteuerlust und nicht aus sexueller Erregung.
  • Auswirkungen der Novelle 2021
    Justizminister Marco Buschmann wies darauf hin, dass die 2021 beschlossene Erhöhung der Mindeststrafe zu unerwarteten und teilweise fatalen Folgen geführt habe. Die Herabsetzung der Mindeststrafe soll eine effektivere Bekämpfung der Kinderpornografie ermöglichen, indem den Strafverfolgungsbehörden ein größerer Handlungsspielraum eingeräumt wird.
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Weitere Informationen

Bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag im April 2024 stimmte die Mehrheit der Sachverständigen der Gesetzeskorrektur zu. Viele Experten hatten bereits 2021 vor den Problemen gewarnt. Ein ausführliches Protokoll der Anhörung sowie ein Video und die Original-Stellungnahmen sind auf der Website des Bundestages abrufbar.

Fazit

Die Behauptung, Kinderpornografie sei in Deutschland entkriminalisiert worden, ist falsch. Die Gesetzesänderung betrifft lediglich die Mindeststrafen und wurde aus praktischen Gründen und zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Tatmotive eingeführt. Die Höchststrafe bleibt bei bis zu zehn Jahren, um schwere Straftaten mit der gebotenen Härte zu ahnden.

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Quelle: dpa-factchecking

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