Erpressungsversuch via E-Mail „Hallo, du dreckiger perverser…. <3 <3 <3"

Autor: Kathrin Helmreich


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Erpressungsversuch mit angeblichem Masturbationsvideo - Artikelbild: nito / Shutterstock
Erpressungsversuch mit angeblichem Masturbationsvideo - Artikelbild: nito / Shutterstock

Und wieder versuchen Betrüger mit einem Vorwand an das Geld von Nutzer*innen zu gelangen!

Sei vorsichtig, wenn du einen Erpressungsversuch in deinem E-Mail-Postfach findest, bei dem vorgegeben wird, du würdest „Webseiten für Erwachsene besuchen“ und man habe dich beim Masturbieren gefilmt.

Die Masche ist bereits seit längerem bekannt, dabei versenden die Betrüger die E-Mails massenhaft und erhoffen sich, dass sie zumindest ein paar Treffer landen. In dem Schreiben gibt der Absender dann vor, mit Hilfe von Spyware in Besitz von pikantem Videomaterial des Empfängers gekommen zu sein.

Um zu verhindern, dass der Erpresser das Material veröffentlicht, soll der Empfänger Geld in Form von Bitcoins überweisen.

Es ist davon abzuraten, den Erpresser zu bezahlen!

Die Polizei warnt ebenfalls vor dieser Masche. Bitcoins sind nach wie vor hoch im Kurs – vor allem bei Cyberkriminellen. Meist werden solche E-Mails wahllos an verschiedene Personen verschickt (mit persönlicher Anrede, aber auch ohne). Ein Beweis für die Existenz des Filmmaterials wird nicht geliefert. So kann nicht eindeutig bewiesen werden, ob die Erpresser wirklich im Besitz von Videomaterial der Opfer sind oder nicht.

Bis jetzt gibt es nur einen ähnlichen Fall, in dem ein Nutzer auch wirklich erpresst wurde.

Eine Infizierung mit Schadsoftware kann man allerdings nie ausschließen. Beim Besuch von unseriösen Seiten kann es immer passieren, dass man sich Malware einfängt.

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Sollte ich den Erpresser bezahlen?

Es ist davon abzuraten, den Erpresser zu bezahlen. Abgesehen davon, dass man sich auf das Wort eines Kriminellen nicht verlassen sollte, qualifiziert sich jeder Nutzer, der einer solchen Forderung nachgibt, als potentielles “Daueropfer”. Sinnvoller ist es, derartige E-Mails und andere Erpressungsversuche umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle oder online zu melden.

Das LKA Niedersachen hat auch einige Links veröffentlicht, unter denen man selbst checken kann, ob die eigene Mailadresse in geleakten Datenbanken auftaucht:

Doch Vorsicht: Die Seiten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch werden geleakte Datenbanken oftmals erst Monate oder sogar Jahre später bekannt. Man kann sich daher leider nicht komplett in Sicherheit wiegen, wenn die eigene Mailadresse nicht in den Datenbanken auftaucht.

Ergebnis:

In den meisten Fällen handelt es sich bei solchen E-Mails um reine Betrugsversuche, und der Erpresser befindet sich nicht im Besitz pikanten Videomaterials seines Opfers. Leider kann man diese Möglichkeit aber nie komplett ausschließen. Darum ist es sinnvoll, die Erpressung auf jeden Fall der Polizei zu melden!

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