Das Bild eines Mannes, welches einen Teilnehmer der HoGeSa Demonstration (25.10.2015) zeigt wie dieser einen Demonstranten angreift, wird derzeit als privater Fahndungsaufruf genutzt.

Mimikama: Information

Das “ZDF heute” schreibt in einem Statusbeitrag auf der eigenen Facebookseite dazu:

Am Jahrestag des Hogesa-Protests in Köln demonstrierten 1.000 Hooligans und etwa zehnmal so viele Gegendemonstranten in Köln. Dabei kam es teilweise auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Hooligans und Demonstranten aus dem linken Lager. Das Bild des dpa-Fotografen zeigt eine Attacke eines bewaffneten linken Demonstranten (r.) am 25. Oktober 2015 in Köln.

Zu diesem Statusbeitrag gibt es das entsprechende Bild, welches nun für einen Fahndungsaufruf genutzt wird.

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(Screenshot: Facebook, öffentlicher Status)

Grundsätzlich gilt: was dort abgebildet ist, ist eine Straftat und gehört von den Behörden verfolgt. Punkt und aus, egal wer dort demonstriert und warum, das spielt keine Rolle. Ein (bewaffneter) Angriff ist nicht zu dulden. Wovon wir jedoch dringend abraten, ist das verteilen von privaten Fahndungsaufrufen mit dem Ziel der Gewaltanwendung.

Er wird sich wünschen nie geboren zu sein..

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Warum?

Es ist ein PRIVATER FAHNDUNGSAUFRUF UND DIESER KANN STRAFBAR SEIN.

Facebook-Nutzer spielen gerne Ermittler. Viele veröffentlichen und teilen eigenständig Fahndungsaufrufe, ohne dass sie sich erkundigen, ob es sich um tatsächlich aktuelle Fälle handelt und ob sie ÜBERHAUPT rechtmäßig handeln! “Juristen warnen davor, denn private Fahndungsaufrufe bei Facebook können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen. In diesem Bericht möchten wir einige Punkte herausheben sowie auf diverse Seiten verweisen, die dieses Thema eingehender behandeln

Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.
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In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

Thema: HEXENJAGD 2.0

Moderne Hexenjagd auf Facebook ist ein ernst zu nehmendes Thema.

Es ist immer einfach seinen Unmut zu äußern, Menschen zu bedrohen so lang man gemütlich vor seinem Bildschirm sitzt.  Das solches Verhalten ernsthafte Konsequenzen (schon allein für das Verbreiten solcher Hetze) haben kann ist leider viel zu wenigen bewusst. Nicht umsonst gibt es Gesetze die Verdächtige schützen, Selbstjustiz verbieten, Rufmord und Verleumdung verhindern sollen. Nicht ohne Grund schützen Gesetze unsere Privatsphäre und verbieten die ungefragt Weitergabe von personenbezogenen Daten oder die unerlaubte Nutzung von Fotos.

Wer sich an einer modernen Hexenjagd beteiligt macht sich also ebenfalls strafbar.

Mimkama .. ihr schützt hier doch nur die Antifa

Schwachsinn, wir machen genau das Gegenteil: wir schützen hier gerade all diejenigen, welche sich an jeglicher Art von privaten Fahndungsaufrufen beteiligen, die am Ende einen Strafbestand erfüllen können. Ob der Straftäter aus dem linken Spektrum kommt oder ein Tierquäler ist: Fahndungen dürfen nur Strafverfolgungsbehörden herausgeben.

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)