Bundesinnenministerin Nancy Faeser bestätigte, dass es erstmals einen direkten Kontakt zur Konzernspitze des Messenger-Dienstes Telegram gibt. Der Kontakt sei über eine E-Mail-Adresse entstanden, die Google bereitgestellt habe.

Laut eigenen Angaben hat das Bundesinnenministerium, nach anhaltendem Druck auf den umstrittenen Messengerdienst Telegram, einen direkten Kontakt zur Konzernspitze herstellen können. Am Mittwoch habe „ein konstruktives Gespräch mit Vertretern aus der Konzernspitze von Telegram per Videokonferenz“ stattgefunden, teilte ein Ministeriumssprecher den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Freitagsausgaben) mit. Auch die Bundesinnenministerin Nancy Faeser bestätigte dies mittlerweile auf Twitter.
Staatssekretär Markus Richter aus dem Bundesinnenministerium hat das Gespräch mit weiteren Vertretern des Bundesinnen- und des Bundesjustizministeriums geführt, so lautet ein Bericht. Die Konzernspitze habe in dem Gespräch die größtmögliche Kooperationsbereitschaft mit den deutschen Behörden versprochen. Es sei extra für diesen Sachverhalt ein hochrangiger Ansprechpartner seitens des Messengerdienstes benannt worden. Über die Suchmaschine Google sei der Kontakt über eine  dort ermittelte Emailadresse zustande gekommen.

Corona-Leugner nutzen Telegram als Hauptmedium

In der Kritik steht Telegram seit längerem aufgrund von Falschmeldungen und Morddrohungen gegen Politiker. Der Messengerdienst wird zudem von Corona-Leugnern als Hauptmedium genutzt. Zunächst hielte sich der Konzern nicht an Aufforderungen zum Löschen von Hassbotschaften und illegalen Inhalten, die Sicherheitsbehörden hatten sich lange um einen Kontakt zur Konzernspitze bemüht. Sollte sich Telegram weiterhin nicht an die hiesigen Gesetze halten, so solle der Messengerdienst  in Deutschland blockiert werden, forderten einige Politiker.
In der „Rheinischen Post“ und dem „General-Anzeiger“ (Freitagsausgaben) drohte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) den Betreibern der Plattform mit strafrechtlicher Verfolgung sowie der Vollstreckung von Vermögen, auch außerhalb der EU. „Wir werden beispielsweise prüfen, ob und wo Telegram Vermögen hat, das wir im Falle eines rechtskräftigen Bußgeldbescheides vollstrecken können.“, teilte er den Zeitungen mit. Die Rechtslage sein eindeutig.

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Quelle: t-online.de

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