Im kommenden Jahr tritt ein Gesetz in Kraft, welches Plattformbetreibern eine Stunde Zeit zum Löschen terroristischer Inhalte gibt.

Beim Nichtbefolgen des Gesetzes drohen empfindliche Strafen.

Behörden können schnelle Löschung anordnen

Nachdem man sich in den Trilogverhandlungen auf das EU-Gesetz geeinigt hatte, durchlief es den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LiBe). Laut Berichten von netzpolitik.org entfällt die für heute ursprünglich angesetzte Abstimmung hierzu im EU-Parlament. Inhaltlich sieht das Gesetz vor, dass zuständige Behörden in der gesamten Union künftig bei jeglichen Online-Plattformbetreibern, die Usern nutzergenerierte Inhalte zur Verfügung stellen, eine Löschung von terroristischen Inhalten anordnen können.

Hohe Strafen bei Nichthandeln

Sollte die Löschung nicht innerhalb von einer Stunde umgesetzt werden, können den Betreibern Strafen in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes drohen. Die Höhe der Strafe richtet unter anderem danach, wie groß das jeweilige Unternehmen ist und ob der Verstoß systematisch begangen wurde.

Was sind terroristische Inhalte?

Laut Definition der Europäischen Union handele es sich um terroristische Inhalte, wenn es um schwere Straftaten mit terroristischem Ziel geht oder um Beiträge von Vereinigungen, die auf der EU-Terroristenliste aufgeführt sind. Es ist vorgesehen, dass die Anordnungen zum Löschen der Inhalte durch zusätzliche Ermittlungen auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden können.

Keine Uploadfilter

Ursprünglich seien von EU-Kommission und Rat für die Umsetzung des Gesetzes auf den Plattformen Uploadfilter angedacht gewesen, was allerdings vom EU-Parlament abgewandt wurde. Kritik wurde derweil von der Grünen-Fraktion im EU-Parlament angebracht, die anmerkte, dass auch EU-Mitglieder mit rechtsstaatlichen Problemen die Löschung von Inhalten anordnen könnten.

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Quelle: derstandard.de
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