Der Europarat hat eine Impfpflicht nicht verboten!

Autor: Ralf Nowotny

Falsch
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In einem längeren Text wird behauptet, dass der Europarat eine Impfpflicht verboten habe. Es handelt sich jedoch nur um eine Empfehlung.

Bereits im April kursierte jener Text: Angeblich habe der Europarat bereits am 27. Januar 2021 beschlossen, dass eine Impfpflicht (im Text martialisch „Impfzwang“ genannt) standardmäßig illegal sei. Dies soll in der Resolution 2361/2021 stehen, auch sei beschlossen worden, dass ungeimpfte Personen nicht durch beispielsweise Reiseverbote oder Einschränkungen am Arbeitsplatz diskriminiert werden dürften.

Doch diese Europarat-Resolution ist lediglich eine Empfehlung, aber rechtlich nicht bindend.

Um diesen Text handelt es sich:

Der verbreitete Text über eine Impfpflicht
Der verbreitete Text über eine Impfpflicht

Das Fazit des Textes lautet, dass das Handeln gegen die Resolution 2361/2021 eindeutig ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei und gegen jeden Politiker, Beamten, Arzt und allen weiteren Erfüllungsgehilfen ein internationales Strafverfahren eingeleitet werde.

Die Resolution – Nur ein Vorschlag des beratenden Organs

Die Resolution ist öffentlich im Internet auf den Seiten der parlamentarischen Versammlung einsehbar (siehe HIER). Sie trägt den Titel „Covid-19-Impfstoffe: ethische, rechtliche und praktische Überlegungen“.

Da ist es nun wichtig, wo diese Resolution zu finden ist, denn die oben genannte parlamentarische Versammlung ist nicht der Europarat selbst, sondern das beratende Organ des Europarats, welches ihre Beschlüsse in Form von Empfehlungen an das Ministerkomitee übermittelt (siehe HIER, PDF-Datei).

Dies sollte man im Hinterkopf behalten, wenn man folgende Stelle jener Resolution liest. Dort heißt es unter Punkt 7.3.1 und 7.3.2:

[7] Die Versammlung fordert daher die Mitgliedsstaaten und die Europäische Union auf

[7.3] im Hinblick auf die Sicherstellung einer hohen Durchimpfungsrate sicherzustellen

[7.3.1] dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte

[7.3.2] sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er nicht geimpft werden möchte.

Wichtig ist es, da die Formulierung des Anfangssatzes in Punkt 7 zu beachten: „Die Versammlung fordert auf“, es handelt sich um eine Aufforderung des beratenden Organs, aber nicht um eine rechtlich bindende Formulierung.

Ein einfacher Vergleich:
Wenn beispielsweise Dr. Christian Drosten die Bundesregierung auffordert, härtere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie zu ergreifen, dann ist das auch nur eine Aufforderung, die aber nicht rechtlich bindend ist, da er nur eine beratende Funktion hat.

Auch der Bundestag teilte bereits 2018 in einer Kurzinformation (siehe HIER, PDF-Datei) mit, dass die Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats nur einen empfehlenden, aber keinen rechtsverbindlichen Charakter haben.

Fazit

Die Resolution stammt nicht vom Europarat selbst, sondern vom beratenden Organ des Europarats. Dabei handelt es sich nicht um rechtlich bindende Formulierung, sondern um eine Aufforderung.

Eine Impfpflicht wurde also nicht vom Europarat verboten.

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