Ein neues Gesetz in Österreich besagt, dass Online-Plattformen nach der Meldung eines rechtwidrigen Postings 24 Stunden Zeit für dessen Entfernung haben.

Facebook will nun dagegen vorgehen, da das Unternehmen der eigenen Ansicht nach nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes falle. Ziel des Gesetzes, das dieses Jahr in Kraft getreten ist, soll die Eindämmung von Hass im Internet sein.

Möglicher Verstoß gegen Herkunftslandprinzip

Nachdem die Regulierungsbehörde KommAustria geurteilt hatte, dass Facebook in den Anwendungsbereich des Gesetzes falle, hat der Social Media-Konzern beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde dagegen eingereicht. Der Grund: Das Gesetz verstoße gegen die E-Commerce-Richtlinie der EU, nach der alle Dienstanbieter im Internet nur jenem Recht unterliegen, das Im Land des Unternehmenssitz gültig sei. Demnach würde Facebook den Vorgaben Irlands, wo der Konzern seinen europäischen Sitz hat, unterliegen und müsse nicht nach den strengeren Vorgaben Österreichs agieren. Vor möglichen Verstößen des Gesetzes gegen das Herkunftslandprinzip hatte Rechtinformatiker Nikolaus Forgó bereits im vergangenen Jahr gewarnt. Laut Fargó sei es zu erwarten gewesen, dass dieser Streitpunkt zunächst vor nationalen Gerichten und schließlich vorm EuGH ausgefochten werden würde.

Nationalstaatliche Initiativen mit EU-Recht vereinbar?

Laut eines Facebook-Sprechers unterstütze der Social Media-Riese die Ziele des Gesetzes gegen Hass im Netz, wolle diese ernst nehmen und auch Investitionen tätigen, um gegen Hass vorzugehen. Dennoch wolle Facebook klären, „inwieweit nationalstaatliche Initiativen mit dem EU-Recht vereinbar sind“. Neben Facebook sollen auch weitere IT-Unternehmen das Einlegen von Rechtsmitteln bzgl. des Gesetzes erwägen. Trotz der Beschwerde habe Facebook eine internationale Kanzlei mit Niederlassung in Österreich als Zustellbevollmächtigten ernannt. Um einer möglichen Strafe zu entgehen, wolle sich Facebook zunächst an die Gesetzesvorgaben halten. Systematische Verstöße können in Österreich bis zu zehn Millionen Euro kosten. Ausnahmen dafür soll es für nicht gewinnorientierte Plattformen, Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen, Zeitungsforen und Videoanbieter geben.

Lesen Sie auch >   Tradwives: Der gefährliche Rückfall in traditionelle Rollenbilder

Neben Facebook habe auch YouTube auf seiner Website einen Zustellbevollmächtigen aufgeführt. Auch sei es möglich, Beiträge gemäß des Kommunikationsplattformgesetzes zu melden.

Europaweit verpflichtende Meldesysteme geplant

Langfristig sei es laut einem Sprecher auch im Interesse von Facebook „die Regeln von Online-Inhalten in der gesamten EU zu harmonisieren“. In Deutschland wurden bereits 2017 verpflichtende Meldesysteme eingeführt, die nun für Österreich und auch zuvor für Frankreich als Vorbild dienten. Derartige Meldesysteme mit europaweiter Gültigkeit sind derzeit in Form eines Digital Services Acts (DAS) geplant und werden auf EU-Ebene verhandelt.

[mk_ad]

Quelle: derStandard.at
Auch interessant:

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)