Facebook möchte genau diese Statusbeiträge nun mit Hilfe seiner Nutzer analysieren.
Aber wer jetzt meint, dass diese Falschmeldungen gelöscht werden liegt falsch. Facebook zeigt lediglich ein kleine Meldung neben dem gemeldeten Hoax an.
Facebook ist auf seine Nutzer angewiesen.
Facebook ist auf die Mithilfe seiner Nutzer angewiesen. Diese können Statusbeiträge als „Falschmeldung“ markieren.
Wenn nun ein Nutzer auf Facebook eine Falschmeldung sieht, dann kann dieser auch gemeldet werden.
Wird also ein Statusbeitrag von besonders vielen Nutzern gemeldet, dann werden diese mit einer Warnmeldung versehen und angeblich könnte es sein, dass diese Beiträge dann in den Hintergrund rücken- und nicht mehr so häufig angezeigt werden. Ganz gelöscht wird der Beitrag jedoch nicht!
Fragen über Fragen!
Folgende Fragen haben wir uns gestellt:
1) Ab welcher Anzahl an Meldungen werden solche Statusbeiträge markiert?
2) Ist Satire auch eine Falschmeldung?
3) Kann diese Funktion nicht auch missbraucht werden? Mitbewerber, Konkurrenten, Gegner, Trolls, Meldetrupps uvm. können ja mit Absicht auch Statusbeiträge melden, die gar keine Hoaxes darstellen. Facebook selbst betont ja, dass es selbst die Echtheit der gemeldeten Inhalte nicht prüft.
4) UND wird mimikama nun Arbeitslos
. Dies Frage können wir uns jedoch mit einem KLAREN NEIN selbst beantworten, da wir ja auch über Fakes, Hoaxes uvm. berichten, die ausserhalb der Facebook-Mauern passiert!
Und ab wann können die Nutzer nun melden?
So wie es aussieht, dürfte diese Funktion für die Deutschsprachigen Nutzer noch nicht frei geschalten sein. Wir werden dies beobachten und diesen Bericht ggf. ergänzen!
Bis dahin also bitte weiter “Zuerst denken – dann klicken”
Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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