Ein Posting auf Facebook wurde massenhaft geteilt. Dafür müssen sich die Nutzer nun wegen übler Nachrede vor Gericht verantworten.

Hintergrund des Facebook Beitrags war eine Kundgebung in Tirol Ende Jänner 2021, bei der es auch zu Konfrontationen mit der Polizei gekommen war. Ein Polizist wurde beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben, was er jedoch vehement abstreitet.

Facebook-Posting

Zu eben diesem Vorfall ging ein Facebook-Posting viral.

Der Wortlaut:

„Lasst dieses Gesicht des Polizisten um die Welt gehen. Dieser Polizist eskalierte bei einer Demo in Innsbruck. Ein 82-jähriger unschuldiger Mann wurde zu Boden gerissen, verhaftet und stundenlang verhört.“

Auf dem beigefügten Foto konnte man den Beamten trotz Maske erkennen.

Der Beitrag ging zumindest in Österreich innerhalb weniger Stunden viral. Hunderte Personen teilten das Posting.

Fall geht vor Gericht

Der betroffene Polizist konnte belegen, dass es sich hier um Fake News handelte. – Er klagte.

Dies führte nun dazu, dass sich Gerichte in Österreich mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen. Hunderte Facebook-Nutzer werden hierzu vorgeladen. Sie alle haben eins gemeinsam: Sie haben eben diesen Facebook-Beitrag geteilt und müssen sich nun wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede vor Gericht verantworten.

Im Landesgericht St. Pölten, Niederösterreich, wurde vier Männern deshalb in dieser Woche der Prozess gemacht. Sie alle gaben zu, dass sie das Bild in ihrer Facebook-Timeline geteilt hätten, nachdem sie es zugeschickt bekommen hatten. – Unwissentlich, dass sie sich damit strafbar machen würden.

Einer der Angeklagten hatte bereits vorab 1.300 Euro an den Rechtsanwalt des Geschädigten bezahlt, nachdem er einer Aufforderung nach Entschädigung nachgekommen war.
Im Prozess selbst kommen die Angeklagten jedoch weit günstiger davon, denn es erfolgt eine Diversion, wodurch ein Tatausgleich in der Höhe von 100 Euro bezahlt werden müsse. In zwei Fällen kam es zu einer „Probezeit“ von einem Jahr. Lassen sich die Angeklagten in dieser Zeit nichts mehr zuschulden kommen, wird das Verfahren eingestellt.

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Es heißt, dass sich auch viele andere Richter für eben diese Art der Abhandlung entschieden hätten.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Fälle in diesem Bereich häufen sich. Dass eben oft nur ein unbedachter Mausklick nötig ist, um auf der Anlagebank zu landen, bestätigt der auf Internetrecht spezialisierte Anwalt Florian Knotek:

„Vor allem auch junge Menschen machen den Fehler, dass sie Inhalte teilen oder Fotos verschicken, die einen Strafbestand darstellen.“

Unwissenheit schützt eben vor Strafe nicht. Und das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

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Quelle: NÖN, Kurier

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