Facebook sei nun öffentlich, deswegen dürften sie alle Fotos und Videos frei verwenden, und dies sei ein Verstoß gegen das Römische Statut. Ein richtig alter Kettenbrief-Unsinn!

UCC 1-308- 1 1 308-103 und das sogenannte Römische Statut – die beiden ultimativen Waffen gegen Facebook, um die eigene Privatsphäre zu schützen. Scheinbar. Also, wenn man einem wüsten Kettenbrief glaubt, der derzeit mal wieder auf Englisch kursiert und dank der automatischen Übersetzung auch hierzulande wieder sein Unwesen treibt.
Nicht überraschend: Beim Inhalt des Kettenbriefs handelt es sich um absoluten Humbug!

Um diesen Kettenbrief handelt es sich:

Der Kettenbrief über das Römische Statut
Der Kettenbrief über das Römische Statut

„Der Verstoß gegen die Privatsphäre kann gesetzlich bestraft werden (UCC 1-308-308-103 1 1 und das Römische Statut). HINWEIS: Facebook ist jetzt eine öffentliche Einrichtung. Alle Mitglieder müssen so einen Zettel posten. Wenn Sie mindestens einmal keine Erklärung veröffentlichen, wird stillschweigend verstanden, dass Sie die Verwendung Ihrer Fotos sowie die Informationen in Ihrem Profilstatus-Updates erlauben. ICH GEBE NICHT MEINE PERMISSION. Freunde, ihr könnt das kopieren und posten, wenn ihr mögt. Ich bin mir nicht sicher, wie wahr das ist, aber wenn das Posten meiner Fotos und Informationen in meinem Profilstatus schützt, dann meldet dies Facebook.“

Kurz gefasst:
Angeblich sei Facebook nun eine „öffentliche Einrichtung“, wodurch das Unternehmen sämtliche Inhalte der Profile (Fotos, Videos, sonstige Informationen) frei verwenden dürften, es sei denn, man postet den obigen Text als Status, erwähne darin UCC 1-308- 1 1 308-103 und das sogenannte Römische Statut, dann dürfe Facebook nichts aus dem Profil weiterverwenden.

UCC und das Römische Statut – Leere Worthülsen!

Das amtliche klingende „UCC“ und „Römisches Statut“ sind ebenfalls nur erfundene Hirngespinste: Das UCC ist der „Uniform Commercial Code“ – darin geht es um amerikanisches Handelsrecht, hat aber nichts mit Facebook zu tun.

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Das Römische Statut ist ein völkerrechtlicher Vertrag, durch den der internationale Gerichtshof die Bestrafung und Verhinderung von Kriegsverbrechen, das Verbrechen der Aggression, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit regeln soll – also ebenfalls nichts mit Facebook.

Ist Facebook denn nun „öffentlich“?

In erweiterten Versionen dieses Kettenbriefs, der seit mindestens 2015 kursiert, wird die Behauptung genauer erläutert: Demnach sollen nun (?) alle Postings, auch gelöschte, nun für alle sichtbar sein – doch es kann jeder selbst überprüfen, dass dem nicht so ist: Was nur mit Freunden geteilt wurde, ist auch weiterhin nur für Freunde sichtbar, auch tauchen gelöschte Beiträge nicht plötzlich wieder auf.

Im Januar 2016 ging der Kettenbrief so viral, dass Facebook öffentlich dementierte, dass alle Statusmeldungen plötzlich öffentlich sein würden:

Facebook

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„Möglicherweise hast du einen Beitrag gesehen, in dem du dazu aufgefordert wirst, einen Hinweis zu kopieren und an anderer Stelle einzufügen, um die Kontrolle über die von dir auf Facebook geteilten Inhalte zu behalten. Glaube dem nicht. In unseren Richtlinien heißt es klar und deutlich: Dir gehören alle Inhalte und Informationen, die du auf Facebook postest. Zudem kannst du mithilfe deiner Einstellungen für Privatsphäre und Apps kontrollieren, wie diese geteilt werden. Genau so funktioniert es und das hat sich auch nicht geändert.

Weitere Informationen dazu, wer die von dir auf Facebook geteilten Inhalte sehen kann, und zu anderen Themen findest du in den Privatsphäre-Grundlagen.“

Fazit

Wer also “UCC 1-308-1 1 308-103″ und „das Römische Statut“ liest, kann sich sicher sein, dass es sich um eine Falschnachricht handelt, die seit Jahren als Kettenbrief immer wieder neu auf Facebook gepostet wird.

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Es gibt weder eine Frist, noch braucht man einen Widerrufshinweis auf Facebook zu teilen oder neu zu posten.

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)