Facebook und das Schrems-Urteil: NSA darf nicht auf Daten von EU-Bürgern zugreifen

Erfahre, wie Max Schrems die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ kippen konnte und damit den Schutz der Daten von EU-Bürgern stärkt auf Mimikama

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Facebooks Umgang mit den Daten der Nutzer bereitet vielen Sorgen. Zumindest ein kleiner Riegel wird dem nun vorgeschoben.

Dafür hat der österreichische Jurist Max Schrems gesorgt: Der Datenschutzaktivist hat nämlich eine Beschwerde gegen Facebook angestrebt – und einen Erfolg errungen: Die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ wird gekippt!

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Die Situation

Max Schrems mißfiel, wie sicherlich vielen Nutzern, dass Facebook Irland die Daten der Nutzer an den Mutterkonzern in die USA weiterleitet. Das ist als Solches jetzt nicht so schlimm, doch heikel wird es bei der Nutzung der Daten.

Facebook in den USA verpflichtete sich nämlich, sämtliche gespeicherten Daten den US-Ermittlungsbehörden wie der National Security Acengy (NSA) und dem Federal Bureau of Investigation (FBI) zugänglich zu machen, und das auch ohne, ohne dass Betroffene etwas dagegen unternehmen können.

Für US-Ermittlungsbehörden war jene Regelung natürlich eine feine Sache: Voller Zugriff auf die Daten aller europäischen Nutzer, damit lässt sich sicherlich einiges anfangen.

Die Beschwerde

Der Datenschutzaktivist Max Schrems wandte sich deshalb an die irische Datenschutzbehörde, diese wiederum wandte sich per Gericht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), damit klar gestellt wird, ob die sogenannten Standardvertragsklauseln und das EU-US-Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ mit dem europäischen Datenschutzniveau vereinbar sind.

Das Urteil

Die Richter in Luxemburg fällten ein eindeutiges Urteil: Das „Privacy Shield“ ist ungültig! Die US-Behörden haben zu viele Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten von Nutzern in der EU, der Datenschutz sowie der Rechtsschutz für Betroffene sei nicht gewährleistet.

Und wie geht es nun weiter?

Aufgrund der Standardvertragsklauseln dürfen die Daten der Nutzer weiterhin in die USA und andere Länder übertragen werden. Doch weiter soll es nicht gehen: als nächsten Schritt müssen die USA ernsthaft ihre Überwachungsgesetze ändern.

Denn mit jenem wichtigen Urteil ist eines klar: Sollte sich diesbezüglich nichts tun, werden US-Unternehmen Schwierigkeiten haben, weiterhin eine Rolle auf dem EU-Markt zu spielen, so Schrems in seiner ersten Reaktion auf das Urteil.

Quelle: WirtschaftsWoche
Artikelbild: Shutterstock / Von Ink Drop


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