Das war zu erwarten: die Forderung nach einem Verbot von Desinformation steht nun im Raum. Gegenüber den Tagesspiegel [1] sagte der CSU Politiker Stefan Mayer nun, dass Desinformation strafbar werden solle. Schwere Worte, unkonkret formuliert und am Ende mit einem wirksamen Ziel?

Wir halten dies aus verschiedenen Gründen für den falschen Weg. Das beginnt schon alleine damit, wo denn nun die Grenze zwischen bewusster Desinformation, handwerklichem Fehler, fahrlässiger Kontrolle oder Clickbait gezogen wird?

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Dieser Grundgedanke, was nun unter strafbarer Desinformation fallen könnte oder nicht, wird in einem Artikel von Markus Reuter auf Netzpolitik ausführlich beschrieben. Daher an dieser Stelle eine Leseempfehlung für “Falschmeldungsverbot: Wie stellen Sie sich das jetzt vor, Herr Mayer?” vom 12. Dezember 2016.

Wer definiert den Fake? Für wen gelten die Gesetze? Wie frei dürfen (mal wieder) anonyme Verfasser über ausländische Server arbeiten?

Wieder ein Begriff mit hoffnungsloser Überfrachtung

Und da steht er wieder, so ein Begriff, der bedeutungsschwanger und undifferenziert an vielerlei Ecken genutzt wird. An dieser Stelle wird eine Differenzierung in seiner Bedeutung besonders notwendig, denn wenn jemand im Sinn hat, “Fake-Nes” unter Strafe zu stellen, muss deutlich geklärt sein, was mit Fake-News überhaupt gemeint ist. Beim Lesen des Tagesspiegel Artikels bemerkt man recht schnell, dass die Aussagen des Politikers recht unkonkret sind und sich auf verschiedene Felder beziehen [nochmals 1]. Hier ist von russischen Hackerangriffen, Desinformationskampagnen und  gezielter Diskreditierungen mittels gehackter Daten die Rede und alles kommt in den großen Topf “Fake-News”. Umgerührt ergibt das nun eine undeutliche Suppe.

Nicht verbieten, sondern erkennen

Verbote sind immer schwierig. Anstatt dem Aufbau von Regulierungen (welche im Netz eh immer irgendwie umgangen werden können) sollte lieber ein Aufbau des Bewusstseins  in den Nutzern betrieben werden, dass es eben Fake-News gibt. Ziel sollte es sein, das Internetnutzer am Ende selbst erkennen und unterscheiden können, was eine Fake-News ist, was Hybridfakes sind, wann jemand Clickbaiting betreibt (und wozu), was Alarmismus ist und vor allem: wie man all diese Formen der Information bewältigen und sortieren kann.

Sie sind da, all die vielen Informationen. Zwischen subjektiv, aber korrekt, und völlig frei erfundenen  Fakenews aus kommerziellem Antrieb gibt es ein riesiges Feld in Grautönen, in dem der Ansatz einer strafbaren Desinformation nur willkürlich gesetzt werden kann.

Bestehende Probleme lösen

Anstatt sich neue Probleme in der Verfolgung und Beurteilung von Desinformation zu schaffen, sollten zunächst bestehende Probleme gelöst werden: wie steht es um die Verfolgbarkeit von Hatespeech? Personen, welche die Rechte anderer verletzen, haben derzeit kaum etwas zu befürchten, obwohl sie gegen geltendes Recht verstoßen. Diese Probleme werden nicht gelöst, indem man sich ein zusätzliches Problemfeld erschafft, denn nach unserer Erfahrung sitzen die Erschaffer vieler böswilliger Falschmeldungen eh hinter Webseiten und Servern außerhalb des verfolgbaren Raumes. Ohne Impresssum. Ohne echten Namen.

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)