Kampf gegen Abzocke – Fake-Shops erkennen
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„Genug Betrug“: Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt geben Tipps zum sicheren Onlineshopping und zum Schutz vor Fake-Shops.
Verbraucherzentrale und LKA stellen Präventionskampagne „Genug Betrug“ gegen Fake-Shops vor
Die Tipps und Hinweise helfen dir dabei, wie du dich vor Abzocke beim Onlineshopping schützen kannst.
Vertiefende Informationen gibt es beim gemeinsamen Web-Seminar der Verbraucherzentrale und LKA am Montag, dem 16. März 2020 um 18 Uhr.
Die goldene Uhr im Sale, die teure Tasche zum Schnäppchenpreis – viele Online-Shops werben im Internet mit unschlagbar günstigen Preisen. Doch Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht blenden lassen: Denn hinter einigen Schnäppchen verbergen sich Kriminelle, die mit gefälschten Internet-Verkaufsplattformen, sogenannten Fake-Shops, Einkäufer abzocken wollen.
Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben im Rahmen der Präventionskampagne „Genug Betrug“ Tipps und Hinweise, wie man sich vor dieser Abzocke beim Onlineshopping schützen kann.
Fake-Shops sind auf den ersten Blick schwer von seriösen Online-Verkaufsplattformen zu unterscheiden. Real existierende Webseiten werden von den Betrügern einfach kopiert und wirken auf den ersten Blick oft seriös. Dazu werden gerne Produkte angeboten, die in anderen Online-Shops vergriffen sind, oder die Waren werden zu einem günstigeren Preis als anderswo angeboten.
Eins haben alle Fake-Shops gemeinsam:
Die Bezahlung erfolgt über die riskante Vorauskasse, warnt LKA-Präventionsexperte Michael Krausch:
„Die Vorauskasse ist gefährlich, weil Sie das Geld überweisen müssen, noch bevor Sie die Ware erhalten. Für Betrüger ist das ideal, da Sie das Geld im Nachhinein auch meist nicht zurückerlangen können.“
Zwar wird auf manchen Seiten auch eine andere, sicherere Bezahlmethode angeboten. Will man diese jedoch auswählen, erscheint der Hinweis, dass diese Methode aus technischen Gründen gerade nicht möglich sei. Auf diese Weise werden Verbraucher dann doch zur Zahlung per Überweisung verleitet.
Nach der Bezahlung wird entweder nichts oder Ware mit minderwertiger Qualität geliefert. Oft täuschen die Händler sogar Lieferschwierigkeiten vor und vertrösten Betroffene wochenlang, um sie daran zu hindern, weitere Schritte einzuleiten. In anderen Fällen ist der Anbieter überhaupt nicht mehr erreichbar und reagiert auch nicht mehr auf E-Mails.
Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben sieben einfache Tipps zum Schutz vor Fake-Shops:
Wer Opfer eines Fake-Shops geworden ist, sollte Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten und sich umgehend bei seinem Geldinstitut erkundigen, ob es den gezahlten Kaufpreis zurückholen kann. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist das meist noch möglich.
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Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Verbraucher sollten hierfür alle Beweise für Ihren Online-Kauf – ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails – sichern.
Weitere Informationen
Sie haben noch Fragen rund um Fake-Shops? Dann melden Sie sich jetzt noch für das gemeinsame Web-Seminar der Verbraucherzentrale und des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz in Kooperation mit den Digitalbotschaftern am Montag, 16. März 2020 um 18 Uhr an.
Weitere Informationen zum sicheren Online-Einkauf bieten Verbraucherzentrale und Polizei auf ihren Internetseiten unter folgenden Links:
Weitere Auskünfte, Hilfen und schriftliche Informationen gibt es bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale sowie in den Polizeipräsidien.
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Quelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
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