Schwarzgefahren wegen falschem Namen
Ein Marktcheck-Zuschauer wurde ungewollt zum Schwarzfahrer. Sein Sohn buchte die Bahntickets über seine Handy-App, beide auf seinen eigenen Namen. Bei der Kontrolle hieß es dann, dass sein Vater kein Ticket habe, da der Vorname nicht übereinstimmte.
Kauft man das Ticket hingegen an einem Automaten, gelten andere Regeln, da diese im Gegensatz zu online Gekauften nicht personalisiert sind. Diese Tickets können auch vor Fahrtantritt auf andere Personen übertragen werden.
Sitzplatzreservierung: Habe ich Anspruch, zu sitzen?
Grundsätzlich hat man Anspruch auf den reservierten Sitzplatz, sofern dieser vorhanden ist, auch wenn der Zug überfüllt ist. Bei vielen Ausnahmen; wie Ersatzzügen, abgehängten Wagons oder Doppelbuchungen kann die Reservierung aber entfallen. Bei Überfüllung kann der Zugchef die Reservierung ebenfalls aufheben. Den Preis bekommt man dann erstattet, einen neuen Sitzplatz erhält man jedoch meistens nicht.
Was gilt beim 9-Euro Ticket?
Bei Zugverspätungen ab 20 Minuten können Inhaber des 9-Euro Tickets auf einen Fernverkehrszug wechseln. Sie müssen dann aber zunächst ein zusätzliches Ticket für den Zug kaufen. Später können sie sich den Preis wieder erstatten lassen. Ist der Zug überfüllt, darf man mit dem 9-Euro Ticket nicht einfach in die 1. Klasse wechseln, da das Ticket ausschließlich für die 2. Klasse gilt.
Entschädigung bei kaputten Klimaanlagen?
Die Bahn ist verpflichtet, Gesundheitsgefahren von ihren Passagieren abzuwenden. Wer über ein erträgliches Maß strapaziert wird, kann möglicherweise Schmerzensgeld verlangen. Am besten ist, man kann ein ärztliches Attest vorlegen. Funktionieren die Anlagen, kann man beim Zugpersonal nachfragen, ob die Temperatur angepasst werden kann.
Quelle: SWR Marktcheck / Autorin: Angelika Scheffler-Ronen
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