Faktencheck: Wann muss man sich krankschreiben lassen?
Wer länger als zwei Werktage Tage krank ist, muss sich am dritten Tag die Arbeitsunfähigkeit attestieren lassen. Doch stimmt das überhaupt?
Im Entgeltfortzahlungsgesetz steht: “Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.”
Heißt: Eine ärztliche Krankschreibung (“Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung”) muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen. Allerdings gilt es, zwei Dinge zu beachten…
- Wenn es im Arbeitsvertrag, einer Betriebs– oder Dienstvereinbarung eine andere Abmachung gibt, kann die Krankschreibung auch schon früher, mitunter am ersten Tag der Erkrankung, notwendig sein.
- Samstage, Sonntage und Feiertage zählen mit zur Frist. Wer also am Freitag krank ist und am Montag noch nicht bei der Arbeit erscheinen kann, benötigt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Die Bescheinigung einzuscannen und zu mailen reicht. Auf das (nachgereichte) Original haben Arbeitgeber allerdings einen Anspruch.
Die Krankmeldung am ersten Tag kann telefonisch, per Mail oder Kurznachricht erfolgen. Dabei sollte man sich aber absichern: Kommen Mails oder Kurznachrichten nicht beim Arbeitgeber an, gilt man nicht als krankgemeldet.
Quellen:
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Artikel: Diese drei Regeln gelten für die korrekte Krankmeldung
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§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz
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Fotos: dpa
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