Ist es wirklich wahr, dass, wenn man seine PIN in umgekehrter Reihenfolge bei einem Überfall eingibt, zum einen das Geld “festgehalten” wird und zum anderen, die Polizei automatisch informiert wird?

Auf Facebook macht wieder einmal folgende Information die Runde: “Wenn ein Dieb dich dazu zwingt, Geld aus einem Geldautomaten zu nehmen, widersetze dich dem nicht. Stattdessen gibst du deine PIN in umgekehrter Reihenfolge in den Automaten ein. Beispiel: Wenn deine Pin 1234 ist, gibst du 4321 ein. Wenn du das tust, kommt das Geld zwar heraus, wird aber im Geldschlitz festgehalten. Der Automat alarmiert sofort die Polizei, ohne dass der Verbrecher es mitbekommt und wird Fotos von dem Verdächtigen anfertigen. Jeder Geldautomat hat diese Funktion. Bleib sicher.”

Der Beitrag selbst wurde auf Facebook am 6.1.2017 veröffentlicht und bereits knapp 1.500.000 Mal geteilt!

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Faktencheck:

Die Idee entstammt von einem Geschäftsmann namens Joseph Zingher, der sich diese sogar patentieren ließ. Der Beitrag hingegen liest sich so, als sei diese implementiert worden.

Dem ist nicht so.

Aufgrund der Problematik, dass Palindrome-PINs (z.B. 1991, 3883, 4224 usw.) nicht erfasst werden könnten, eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Fehlalarm gegeben ist und nicht zuletzt die Gewährleistung, dass Verbrechen dadurch verhindert werden können, wurde diese Idee nie umgesetzt. Des Weiteren bestand seitens der Bankindustrie kein Interesse an Zinghers Idee.

Die offizielle Stellungnahme der Federal Trade Commission, in deren Zuständigkeitsbereich die Angelegenheit fallen würde, verweist darauf, dass die Notfall-PIN nicht an Bankautomaten eingesetzt wurde und wird:

FTC staff learned that emergency-PIN technologies have never been deployed at any ATMs. The respondent banks reported that none of their ATMs currently have installed, or have ever had installed, an emergency-PIN system of any sort. The ATM manufacturer Diebold confirms that, to its knowledge, no ATMs have or have had an emergency-PIN system

Fazit:

Der Originalbeitrag stammt aus dem Jahre 2006 und ist ein FAKE, da er behauptet, die Technologie sei an den Bankautomaten verfügbar – das ist sie aber nicht. Die Idee und das Patent haben weder genügend Zuspruch, noch entsprechende Umsetzung gefunden.

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)