Faktencheck zum Sharepic „Angela Merkel errichtet gerade eine Diktatur“
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Seit geraumer Zeit kursiert bereits ein Sharepic, auf dem angeprangert wird, dass Bundeskanzlerin Merkel im Prinzip eine Diktatur errichte.
Das Sharepic existiert bereit seit 2017 und kursiert nun erneut in einer abfotografierten Version. Demnach errichtet Angela Merkel eine Diktatur, als Beispiele werden 5 Punkte genannt, in denen die Gesetzesverschärfungen von 2017 kritisiert werden.
Um dieses Sharepic handelt es sich:
Die Kollegen von „Correctiv“ haben sich die einzelnen Behauptungen genauer angesehen und analyisiert.
Behauptung: Seit wenigen Wochen hat Deutschland ein Zensurgesetz. Die Regierung selbst kann Kritik löschen
Ein Zensurgesetz existiert nicht, gemeint ist aber wahrscheinlich das 2017 verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), welches sich an Plattformbetreiber richtet.
Demnach müssen strafbare Inhalte bei Offensichtlichkeit innerhalb von 24 Stunden, bei Nicht-Offensichtlichkeit innerhalb von 7 Tagen gelöscht werden. Die Regierung selbst kann diese Inhalte jedoch nicht löschen. Die Strafbarkeit von Inhalten beurteilt auch nicht die Regierung, sondern Gerichte.
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Behauptung: Wer einen Polizisten auch nur ganz leicht berührt, kann für min. 3 Monate ins Gefängnis gesteckt werden
Damit ist wahrscheinlich das im April 2017 verabschiedete „Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ gemeint. Es handelt sich um verschiedene Gesetzesänderungen aufgrund der wachsenden Zahl von Angriffen auf Einsatz- und Rettungskräfte.
Tatsächlich wurde jener Gesetzesentwurf von vielen Seiten kritisiert, theoretisch könnte man wirklich wegen eines Schubsers ins Gefängnis kommen, jedoch muss dafür ein Gericht auch prüfen, ob der Polizist „rechtmäßig“ gehandelt hat.
Behauptung: Seit kurzem gibt es die Unendlichkeitshaft in Deutschland. Auch wenn keine Straftat vorliegt
Im Juli 2017 trat in Bayern eine eine Änderung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes in Kraft, wonach sogenannte „Gefährder“ (Menschen, die im Verdacht stehen, eine Straftat begehen zu wollen) per richterlicher Entscheidung zu bis zu drei Monaten Gefängnis verurteilt werden können, das Urteil kann dann beliebig oft um bis zu drei Monate verlängert werden.
Der Begriff „Unendlichkeitshaft“ wurde dann von der Süddeutschen Zeitung geprägt. Theoretisch ist dies also möglich, jedoch widerspreche dies dem Verhältnismäßigkeitprinzips und dem Übermaßverbot:
„Staatliche Eingriffe müssen geeignet sein, das angestrebte Ziel zu erreichen oder zu fördern; der Eingriff ist nur erforderlich, wenn kein milderes, den Betroffenen oder Dritte weniger belastendes Mittel zur Verfügung steht, das den Zweck ebenso gut zu fördern vermag; ein geeigneter und erforderlicher Eingriff darf dennoch nicht vorgenommen werden, wenn der damit verbundene Schaden in grobem Missverhältnis zu dem angestrebten Zweck steht.“
Behauptung: Die Regierung nimmt sich das Recht heraus, dein Handy zu hacken, um heimlich Whatsapp & Co. mitzulesen
Grund jener Behauptung ist anscheinend die „Neuordnung der tiefen technischen Eingriffsmaßnahmen in der StPO“ vom August 2017 bezüglich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchungen.
Demnach dürfen BKA-Ermittler bei dem Verdacht auf schwere Straftaten, organisierte Kriminalität oder Terrorgefahr auf richterliche Anordnung ein Smartphone überwachen. Technisch ist dies jedoch äußerst komplex und erfordert einen hohen Personalaufwand, somit seien diese Maßnahmen nur in Einzelfällen einsetzbar.
Sofern man also kein Terrorist oder Schwerverbrecher ist, berühren einen jene Gesetze überhaupt nicht. Die Regierung kann da ohnehin nicht mitreden, dies ist Aufgabe des BKA, und auch die dürfen dies nur auf richterliche Anordnung.
Behauptung: Das Aussageverweigerungsrecht wurde quasi abgeschafft. Künftig kann die Polizei Bürger zur Aussage zwingen
Damit wird das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ angesprochen, welches besagt, dass Zeugen verpflichtet sind, bei einer Ladung nicht nur zu erscheinen, sondern auch auszusagen.
Gemäß § 163 Abs. 3 S. 1 StPO ist jene Aussagepflicht bindend, „wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt“. Unklar ist nun allerdings, wie so ein Auftrag der Staatsanwaltschaft aussieht.
Wie „law blog“ berichtet, könne demnach jede Person zunächst als vermeintlicher „Zeuge“ vorgeladen werden, ohne die Aussage verweigern zu können. Es ist also durchaus kritisch zu sehen, wenn beispielsweise die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft gleichzeitig Polizisten sind.
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Behauptung: Merkel sagte „Meine Bürger wissen manchmal nicht, was gut für sie ist“
Für dieses Zitat finden sich weder Google-News-Archiv-Suche, noch im Google-Cache oder beim Archiv der Bundesregierung Belege.
Fazit
Die Behauptungen auf dem Sharepic sind nur zum Teil zumindest halbwahr, zum größten Teil jedoch falsch oder irreführend. Von einer Dikatur, welche Merkel errichten wolle, kann somit keine Rede sein.
Quelle: Correctiv
Artikelbild: 360b / Shutterstock
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
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