Achtung, falsche Verbraucherschützer am Telefon!

Autor: Claudia Spiess

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Achtung, falsche Verbraucherschützer am Telefon!
Artikelbild: Shutterstock / Von nexusby

Betrüger geben bei Anrufen vor, Verbraucherschützer – Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hamburg – zu sein. Dahinter stecken vielfältige Betrugsmaschen.

Die Hamburger Verbraucherschützer haben dazu mehrere Hinweise von Betroffenen erhalten:

„Die Betrüger verwenden den Namen der Verbraucherzentrale, um das Vertrauen der Angerufenen zu gewinnen und ihnen dann das Geld aus der Tasche zu ziehen“, warnt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Maschen der falschen Verbraucherschützer sind vielfältig, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Falsche Umfrage zur Pflegebedürftigkeit

Ein Verbraucher erhielt einen Anruf von einem vermeintlichen Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hamburg. Der Grund für den Anruf war eine Umfrage zur Pflegebedürftigkeit. Erst gab der Verbraucher einige Auskünfte, doch wurde schließlich misstrauisch, als ihm der „Verbraucherschützer“ ein „unverbindliches Angebot“ machte.

„Wir kontaktieren niemanden, um Beratungen oder andere Dienstleistungen zu bewerben oder anzubieten“, erklärt Rehberg. Sie rät dazu, sich nicht auf am Telefon oder per E-Mail unterbreitete Angebote einzulassen. „Meist bleibt die versprochene Leistung aus, das gezahlte Geld ist verloren und die persönlichen Daten sind in den falschen Händen.“

Angebliche Gewinnspiele

Eine Verbraucherin wurde mehrmals angerufen. Bei den Anrufen ging es um ein Gewinnspiel. Der Anrufer: Angeblich ein Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherin sollte eine Zahl zwischen eins und zehn nennen. Tippt sie auf die richtige Zahl, würde sie das Überraschungspaket einer Verlosung gewinnen, an der sie angeblich teilgenommen hätte.

Die Angerufene beendete das Gespräch und setzte sich mit der Verbraucherzentrale Hamburg in Verbindung. Hier wäre wohl das Abfischen von Daten Ziel dieser Betrugsmasche gewesen.

„Die persönlichen Daten oder sogar eine Kontoverbindung sollen oft angegeben werden, um den versprochenen Gewinn zu erhalten. Doch diese Informationen sollte man keinesfalls preisgeben“, so Rehberg. „Soll vorab sogar noch ein Geldbetrag an einen unbekannten Empfänger überwiesen werden, sollte man sofort auflegen.“

Zwangsvollstreckung über 9.800 Euro

Ein Verbraucher erhielt einen Anruf von einem „Herrn Kahn“ von der Verbraucherzentrale Hamburg. Angeblich würde gegen ihn eine Zwangsvollstreckung in der Höhe von 9.800 Euro vorliegen, die ein Gewinnspiel-Betreiber erwirkt hätte.

Ein Rechtsanwalt sollte angeblich seine Dienste kostenlos zur Verfügung stellen, um die Zwangsvollstreckung zu stoppen. Der Angerufene erhielt im Zuge des Gesprächs die Telefonnummer dieses Rechtsanwalts.

Doch anstatt diesen zu kontaktieren, wendete sich der Mann an die Verbraucherzentrale Hamburg. Hier erhielt er die Information, dass weder „Herr Kahn“ noch die Telefonnummer, von der dieser anrief, der Verbraucherzentrale bekannt sei.

„Wer auf einen betrügerischen Anruf reingefallen ist, sollte auf jeden Fall Strafanzeige erstatten. Das ist auch online möglich. Notieren Sie sich zudem die Nummer und informieren Sie die Bundesnetzagentur“, rät Rehberg.

In diesen Fällen haben die angerufenen Personen absolut richtig gehandelt.

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Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
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