Im Zeitalter der sozialen Medien sind betrügerische Angebote leider keine Seltenheit mehr. Ein besonders hinterhältiges Beispiel ist eine aktuelle Falschmeldung über ein angebliches Angebot von Flixbus, die auf Facebook und Instagram kursiert. In der Anzeige wird behauptet, Flixbus verkaufe verlorenes Gepäck für nur 2 Euro, wobei sich in den Koffern oft wertvolle Gegenstände wie Handys, Laptops oder Schmuck befinden sollen. Doch Vorsicht: Hinter dem verlockenden Angebot verbirgt sich eine fiese Abofalle.

Screenshot soziale Medien
Screenshot soziale Medien

Die Masche der Betrüger, hier: Flixbus

Kriminelle nutzen gefälschte Profile, um auf Facebook und Instagram Werbeanzeigen zu schalten, die das betrügerische Angebot bewerben. Wer auf diese Anzeigen klickt, wird auf eine gefälschte Gewinnspielseite weitergeleitet. Dort wird suggeriert, dass alle Teilnehmenden gewinnen und nur ihre Daten eingeben müssen, um den vermeintlichen Gewinn zu erhalten. Tatsächlich werden jedoch persönliche Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer abgefragt, um diese zu verkaufen oder für weitere Betrügereien zu missbrauchen.

Die Abofalle

Im nächsten Schritt der Betrugskette werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Eingabe ihrer Kreditkartendaten verleitet, angeblich um einen geringen Betrag für den Versand zu bezahlen. Wer hier seine Daten preisgibt, tappt direkt in die Abofalle: Die Kriminellen buchen fortan monatlich hohe Beträge vom Konto des Opfers ab, oft zwischen 50 und 95 Euro.

Was tun, wenn Sie betroffen sind?

Wenn Sie Ihre Daten angegeben haben, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenunternehmen in Verbindung setzen und Ihre Kreditkartenabrechnung genau prüfen. Bei unberechtigten Abbuchungen gibt es Möglichkeiten, das Geld zurückzufordern. Darüber hinaus ist es ratsam, bei einem finanziellen Verlust Anzeige bei der Polizei zu erstatten und generell bei ungewöhnlichen Anrufen, E-Mails oder SMS vorsichtig zu sein, um nicht Opfer weiterer Betrügereien zu werden.

Fragen und Antworten zum Thema Betrug:

Frage 1: Wie erkenne ich solche Betrugsangebote?
Antwort 1: Seien Sie skeptisch bei Angeboten, die zu gut klingen, um wahr zu sein, und prüfen Sie die Quellen genau. Offizielle Unternehmen kommunizieren in der Regel nicht über solche Gewinnspiele in sozialen Netzwerken.

Frage 2: Was soll ich tun, wenn ich auf eine solche Werbung geklickt habe?
Antwort 2: Geben Sie keine persönlichen Daten ein. Wenn Sie bereits Daten eingegeben haben, wenden Sie sich an Ihre Bank und beobachten Sie Ihre Kontobewegungen genau.

Frage 3: Wie kann ich mich allgemein vor Betrug im Internet schützen?
Antwort 3: Aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Sicherheitssoftware, verwenden Sie starke Passwörter und seien Sie vorsichtig, wenn Sie persönliche Informationen online preisgeben.

Frage 4: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Opfer eines Betrugs geworden bin?
Antwort 4: Informieren Sie Ihre Bank und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Es gibt auch Verbraucherschutzorganisationen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Frage 5: Wie kann ich die Warnung vor solchen Betrügereien verbreiten?
Antwort 5: Teilen Sie die Informationen in Ihren sozialen Netzwerken und warnen Sie Freunde und Familie. Offizielle Warnungen können auch über Verbraucherschutzseiten und Polizeidienststellen verbreitet werden.

Fazit

Die Falschmeldung über das „2 € Gepäck-Schnäppchen“ bei Flixbus ist ein klassisches Beispiel dafür, wie Betrüger die Gutgläubigkeit und Schnäppchenjagd der Menschen ausnutzen. Es ist wichtig, stets wachsam zu sein und Angebote kritisch zu hinterfragen. Sollten Sie dennoch in eine Falle getappt sein, ist schnelles Handeln gefragt. Wenden Sie sich an Ihre Bank und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Um sich und andere vor ähnlichen Betrugsversuchen zu schützen, ist es auch hilfreich, Informationen über aktuelle Betrugsmaschen auszutauschen und sich über sichere Online-Praktiken zu informieren. Bleiben Sie wachsam und schützen Sie sich aktiv vor Online-Betrug.

Quelle: Watchlist Internet

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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