Falsche Rechnungen für Handelsregister-Einträge
Wie wichtig es ist, Rechnungen immer sehr genau zu prüfen, ob sie wirklich berechtigt sind, zeigt dieser Betrugsfall, der die Verpflichtung von Unternehmen ausnutzt, einen Handelsregistereintrag zu haben.
Erst beim Blick auf die angebliche Konto-Verbindung in Litauen fiel einem Plettenberger Geschäftsmann am Freitag auf, dass die Rechnung auf seinem Schreibtisch nicht vom Amtsgericht stammte.
Die Masche
Er sollte mehrere hundert Euro für einen Handelsregister-Eintrag überweisen. Die Rechnung kam angeblich vom Amtsgericht München. Weil er gerade einen Eintrag im Handelsregister veranlasst hatte, glaubte er an die Echtheit. Erst beim Anlegen der Überweisung fiel ihm die „LT“-IBAN auf. Er brach den Geldtransfer ab und erstattete stattdessen Anzeige bei der Polizei wegen eines Betrugsversuchs.
Die Polizei warnt
Die Polizei nimmt diesen Vorgang noch einmal zum Anlass, vor den falschen Handelsregister-Rechnungen zu warnen. Die Betrüger wenden sich bewusst an Geschäftsleute, die weniger oder keine Erfahrung mit solchen Einträgen haben – beispielsweise an Start-Ups. Offenbar durchforsten die Betrüger gezielt Register. Dann verschicken sie Rechnungen, die zumindest den Eindruck einer „amtlichen“ Zahlungsaufforderung erwecken. Erst beim genauen Prüfen fallen Unstimmigkeiten auf. Es gibt auch Varianten, bei der die Absender versuchen, den Unternehmen irgendeinen Eintrag in einem privaten Firmenregister teuer zu verkaufen.
Rechnungen genau prüfen
Die Polizei rät, die Rechnungen genau zu prüfen: Kommt die Rechnung wirklich vom Gericht, so ist der Zahlungsempfänger immer eine Justizkasse und zwar mit einem deutschen Konto. Die Betrüger geben den Rechnungsempfängern extrem kurze Zahlungsziele, um ihren Opfern erst gar keine Bedenkzeit zu lassen. Die verlangten Gebühren sind außerdem meist wesentlich höher als die wirklich fällige Gebühr. Vergleichen Sie Akten- bzw. Kassenzeichen mit denen aus Ihren Unterlagen.
Quelle:
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
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