Eine bundesweite Rückrufaktion von Fressnapf vom Juli 2019 sorgt aktuell wieder für Besorgnis.
Ein alter Rückruf der Fachhandelskette für Tiernahrung- und zubehör Fressnapf wird im Moment wieder auf sozialen Netzwerken geteilt:
Auf keinen Fall füttern! Fressnapf weitet bundesweiten Rückruf von Hundesnacks massiv aus
Fessnapf warnt seine Kunden: Die beliebten Hundesnacks der Marken ‚Real Nature Wilderness‘ und ‚MultiFit native Snacks‘ dürfen nicht mehr an Hun…
Der Faktencheck
Ja, diese Warnung ist echt, ABER sie ist vom Juli 2019! (wir berichteten)
Damals rief Fressnapf einige Produkte aufgrund eines Salmonellenbefalls zurück. Hier kann die Pressemitteilung (pdf) noch einmal eingesehen werden. Wer also tatsächlich noch Artikel dieser Chargen zu Hause herumliegen hat, sollte sie seinem Vierbeiner unter keinen Umständen verfüttern.
Trotzdem gilt: Alte Meldungen neu zu verbreiten, lässt sie aktuell wirken. Das kann ungewollt Sorge und Angst auslösen, obwohl in der Zwischenzeit die Produkte wieder sorglos verfüttert werden können.
Fazit: Aufs Datum gucken!
Und zwar gelingt das am besten, wenn du nicht nur die Schlagzeile liest, sondern den Artikel aufrufst und aufs Datum schaust.
Es ist immer gut auf der Hut zu sein, nur, wenn Sharepics ohne Datumsangabe und Hintergrundwissen einfach geteilt werden, kann es schon einmal vorkommen, dass beispielsweise erneut Panik ausbricht oder sich gewisse Themen verselbstständigen.
Deshalb immer auch auf das Datum schauen, so verhinderst du Gerüchte und hilfst mit nicht unnötige Besorgnis auszulösen.
Das könnte dich auch interessieren: Zur Weihnachtszeit: Schokoladenvergiftung bei Hund und Katze!
Artikelbild: Eduardo Rocha / Shutterstock
Kostenlos · der tägliche Mimikama-Newsletter
Fakten statt Aufregung. Direkt in dein Postfach.
Die wichtigsten Faktenchecks und Meldungen des Vortags – jeden Morgen kostenlos und unabhängig vom Social-Media-Algorithmus.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
