Mit der „Freunde“-Option bezahlen? Nicht immer eine gute Entscheidung: Ein 37-jähriger Mann aus Hildburghausen wurde Opfer einer Betrugsmasche, die zeigt, wie Kriminelle das Vertrauen ahnungsloser Internetnutzer ausnutzen. Der Mann hatte über ein Kleinanzeigenportal einen Artikel für 750 Euro gekauft und die Zahlung über ein bekanntes Bezahlsystem abgewickelt. Dieses System, das eigentlich Käufer vor Betrug bei Online-Käufen schützen soll und dafür eine Gebühr verlangt, wurde vom Verkäufer geschickt umgangen. Der Betrüger schaffte durch das Versenden von echt aussehenden Ausweisbildern eine Vertrauensbasis und überzeugte den Käufer, das Geld an „Freunde“ zu senden – eine Option, die keinen Schutz vor Betrug bietet.

Die Psychologie des Vertrauens

Kern der Betrugsmasche ist das gezielte Ausnutzen menschlichen Vertrauens. Betrüger machen sich die Neigung von Menschen zunutze, anderen zu glauben, insbesondere wenn eine scheinbare Vertrauensbasis geschaffen wurde. Die Vorlage eines gefälschten Ausweises lässt das Geschäft authentisch erscheinen und die Bitte, die Zahlung als „Freundschaftsgeschäft“ abzuwickeln, erscheint als harmlose, vertrauensbildende Maßnahme. Doch genau hier lauert die Falle: Diese Art der Transaktion bietet dem Käufer keinerlei Schutz, sollte der Verkauf nicht wie vereinbart abgewickelt werden.

Risiken und Schutzmaßnahmen

Online-Transaktionen sind alltäglich geworden und bieten viele Vorteile. Sie bergen aber auch Risiken, insbesondere bei Einkäufen von Privatpersonen. Die Polizei rät dringend, bei Zahlungen über solche Systeme genau zu prüfen, ob man wirklich Geld an unbekannte „Freunde“ schicken will. Am sichersten ist es, immer den Käuferschutz zu nutzen und dafür eine Gebühr zu bezahlen. Sollte der Verkäufer auf einer „Freundschaftszahlung“ bestehen, ist dies ein deutliches Warnsignal und sollte zur Vorsicht mahnen.

Fragen und Antworten zum Thema „Freunde“-Option:

Frage 1: Wie können sich Käufer gegen Online-Betrug schützen?
Antwort 1: Käufer sollten immer die Sicherheitsfunktionen des Zahlungsdienstleisters nutzen, bei zu günstigen Angeboten skeptisch sein und auf Warnsignale achten, wie z.B. die Aufforderung, Geld an „Freunde“ zu senden.

Frage 2: Warum ist die „Freunde“-Option bei Zahlungsdienstleistern riskant?
Antwort 2: Diese Option bietet dem Käufer keinen Schutz. Im Betrugsfall kann das Geld nicht über den Zahlungsdienstleister zurückgefordert werden.

Frage 3: Wie können Käufer gefälschte Identitätsnachweise erkennen?
Antwort 3: Oft sind bei genauer Betrachtung Unstimmigkeiten in den Daten oder der Qualität der Dokumente erkennbar. Im Zweifelsfall sollte nach weiteren Überprüfungsmöglichkeiten gefragt werden.

Frage 4: Was tun, wenn man Opfer eines Betrugs geworden ist?
Antwort 4: Sofort die Polizei verständigen und den Vorfall dem Zahlungsdienstleister melden. Beweise sichern und Anzeige erstatten.

Frage 5: Wie können sich Händler vor Betrug schützen?
Antwort 5: Verkäufer sollten klare Zahlungsbedingungen festlegen, Käuferdaten überprüfen und auf sicheren Zahlungsmethoden bestehen.

Fazit

Der Fall Hildburghausen ist ein warnendes Beispiel dafür, wie Betrüger das Internet nutzen, um das Vertrauen der Menschen auszunutzen. Er unterstreicht die Notwendigkeit, stets wachsam zu sein und sich der Risiken von Online-Transaktionen bewusst zu sein. Käufer können sich schützen, indem sie die Möglichkeiten des Käuferschutzes nutzen und allzu einfach erscheinende Transaktionen hinterfragen. Es ist wichtig, bei Verdacht sofort zu handeln, um sich selbst und andere vor Schaden zu bewahren.

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Quelle: presseportal.de

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