Führerschein-Umtausch in Deutschland: Die Fristen

Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss bis 2033 gegen den neuen EU-Führerschein getauscht werden.

Autor: Claudia Spiess


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Die Fristen für den Führerschein-Umtausch sind geregelt. Für Personen, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, besteht jetzt rascher Handlungsbedarf: Die Frist für den Tausch endet hier am 19. Januar 2023.

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Die Staffelung

Der Bundesrat hat für die Abwicklung eine Staffelung beschlossen:

Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998:

Geburtsjahr des InhabersDatum, bis zu dem umgetauscht werden muss
vor 195319.01.2033
1953 – 195819.07.2022
1959 – 196419.01.2023
1965 – 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999*:

AusstellungsjahrDatum, bis zu dem umgetauscht werden muss
1999 – 200119.01.2026
2002 – 200419.01.2027
2005 – 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 – 18.01.201319.01.2033

*Achtung: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis.

Warum muss der Führerschein überhaupt getauscht werden?

Seit 2013 gelten neu ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre. Das kann man wie beim Personalausweis sehen, der ebenfalls regelmäßig erneuert werden muss.

Man muss nicht nach 15 Jahren wieder eine Fahrprüfung machen, sondern den Führerschein in dem Sinne verlängern. Es geht hier um Fälschungsschutz, aber auch darum, dass die angegebenen Daten und auch das Foto immer halbwegs aktuell und somit nachvollziehbar sind.

Quelle:

BMDV

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