Nachdem das Unternehmen gas.de die Gasversorgung seiner Kund:innen ohne Vorwarnung einstellte und diese zu einem anderen Versorger wechseln mussten, vertritt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) eine Betroffene. Nun bekommt sie den Schaden in Höhe von mehreren Hundert Euro ersetzt. Rico Dulinski, Jurist bei der VZB, erklärt, wie Verbraucher:innen in ähnlichen Fällen reagieren und ihr Geld zurückerhalten können. Dafür stellen die Verbraucherzentralen einen gas.de-Schadensersatz-Rechner bereit.

Anfang 2022 erhielten zahlreiche Kund:innen des Gasversorgers gas.de Schlussabrechnungen, obwohl ihr Vertrag noch nicht ausgelaufen war.

Kurz danach trudelten Willkommensschreiben der jeweils neuen Versorger ein. gas.de hat einfach die Gaslieferung trotz laufender Verträge eingestellt – ohne jede Vorwarnung oder Kündigung. Die betroffenen Verbraucher:innen landen in solchen Fällen automatisch in der Ersatzversorgung und zahlen im Vergleich mit dem ursprünglich abgeschlossenen Vertrag bei gas.de oft deutlich mehr.

So bedeutet der Lieferstopp des Unternehmens für eine Verbraucherin aus Brandenburg fast eine Verdopplung des Gaspreises. Sie wendet sich an die VZB. Eine zunächst angebotene Zahlung von 95 Euro als Schadensersatz lehnt sie ab, da der Betrag ihre zusätzlichen Kosten nicht annähernd deckt. Gemeinsam mit der Schlichtungsstelle Energie kann die VZB schließlich eine Schadensersatzzahlung von 475 Euro erreichen.

„Wenn ein Versorger einen Liefervertrag vorzeitig beendet und dies mit Mehrkosten verbunden ist, sollte man das nicht einfach hinnehmen“, sagt Rico Dulinski, Verbraucherschützer aus Potsdam. Er rät betroffenen Kund:innen, die eigenen Rechte hartnäckig geltend zu machen. „Die Verbraucherzentralen stellen online einen Schadensersatz-Rechner bereit, mit dem man einen individuellen Musterbrief erstellen kann“, so der Jurist.

Der Rechner vergleicht die Kosten, die bei der Fortführung des alten gas.de-Vertrages zu den vereinbarten Preisen angefallen wären, mit den Kosten, die stattdessen entstehen. Das ist häufig eine beachtliche Summe.

Für Fragen rund um Energie können Verbraucher:innen die individuelle Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen: 

Quelle

Verbraucherzentrale Brandenburg

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