Die Einführung der Gaspreisbremse in Deutschland im Jahr 2023, welche den Preis für 80 Prozent des prognostizierten Gasverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt, führt bei vielen Verbrauchern zu Verwirrung und Unzufriedenheit.

Die Berechnung basiert auf dem Verbrauch des Vorjahres, und überraschend niedrige Prognosen haben zu höheren Kosten für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs geführt. Kritiker bemängeln, dass der Referenzmonat September unzureichend ist, da die Haupt-Heizmonate von Oktober bis März sind. Bei Unklarheiten wird Verbrauchern empfohlen, sich an die Schlichtungsstelle Energie in Berlin oder die Bundesnetzagentur zu wenden. In Anbetracht der neuen Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse könnte es zu Abmahnverfahren seitens der Verbraucherzentrale und möglicher Klagen von Einzelverbrauchern kommen.


Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 09. Mai 2023. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek

Gaspreisbremse – wenn der Verbrauch klein gerechnet wird | Marktcheck SWR

Mit der Gaspreisbremse wird der Preis für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs gedeckelt. Böse Überraschung, wenn die Prognose viel niedriger angesetzt wird.

GASPREISBREMSE 2023

Seit diesem Jahr kommt für die Berechnung der Gaspreise die Gaspreisbremse ins Spiel: Für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs wird der Preis gedeckelt, auf 12 Cent pro Kilowattstunde. Bei den restlichen 20 Prozent und darüber hinaus verbrauchter Energie gilt der Preis des Anbieters. Der prognostizierte Verbrauch wird dabei anhand der Daten des Vorjahres von den Netzbetreibern berechnet und den Verbrauchern übermittelt.

BERECHNUNG DES GASPREISDECKELS ÜBER DEN REFERENZMONAT SEPTEMBER

Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württembergs gehen viele Rückfragen ein, seit die Energieversorger ihre Verbrauchsprognosen verschicken. Bei Gas wird für die Zahlen des prognostizierten Verbrauchs auf den September des letzten Jahres geschaut, doch die Heizmonate sind eher im Winter von Oktober bis März. Für den Verbraucher ist der Referenzmonat September 2022 daher ein klarer Nachteil, denn so fällt der Zuschuss weniger hoch aus.

NIEDRIGE PROGNOSEN: WIRD DER VERBRAUCH KLEIN GERECHNET?

Immer wieder gehen die Gasverbrauchszahlen, die Verbraucher von Energieversorgern und Netzbetreibern bekommen, auseinander. Beim Bund der Energieverbraucher stellt man solche Abweichungen immer häufiger fest. Verbindlich sind allerdings die Werte des Netzbetreibers, denn dieser hat den Zähler. Versorger können nicht einfach auf den von ihnen ermittelten Werten bestehen. Im Gesetz steht, dass es für die jeweilige Gas-, Strom- oder Fernwärmebremse auf dem prognostizierten Verbrauch im September 2022 ankommt, also nicht etwa auf die Jahresrechnung oder Werte aus weiteren Vorjahren.

VERBRAUCHERTIPPS BEI ABWEICHENDEN ZAHLEN

Leider müssen sich Verbraucher meist den Netzbetreibern fügen. Der Bund der Energieverbraucher rät bei Unklarheiten die Schlichtungsstelle Energie in Berlin oder die Bundesnetzagentur mit einzubinden. Die Verbraucherzentrale überlegt, bei falschen Prognosen Abmahnverfahren zu initiieren. Ob auch der einzelne Verbraucher klagen soll, sei bisher noch schwer abzuschätzen. Die Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse seien noch zu neu.

Quelle: Marktcheck SWR



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