Aktuell häufen sich Meldungen von Betroffenen, denen an der Haustür ein unseriöser Antragsservice für die Energiepreisbremsen angeboten wird. Die Schilderungen zeigen, dass Personen an der Haustür klingeln, und sich als Energieberater*innen ausgeben.

Warnung vor unseriöser Haustürmasche bei Energiepreisbremsen

Die Geschäftemacher nutzen das Überraschungsmoment und bieten den ahnungslosen Verbraucher*innen an, gemeinsam mit ihnen einen Antrag zum Erhalt der Energiepreisbremse auszufüllen.

Die Betroffenen werden in lange Gespräche verwickelt, verunsichert oder unter Druck gesetzt. Weil die Abzocker entweder gut informiert sind, bestimmten Mustern folgen, gut geschult sind oder der Zufall es einfach will, gelingt es manchen Geschäftemachern so immer wieder, wichtige Daten wie Name, Adresse, den aktuellen Lieferanten und die Zählernummer herauszubekommen. „Mit solchen Informationen kann zum Beispiel ein Wechsel des Energieanbieters erfolgreich eingeleitet werden“, weiß Julia Tuncel von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt ausdrücklich vor dieser Masche. Für die Preisbremsen bei Strom und Gas muss kein Antrag gestellt werden. Verbraucherinnen müssen nichts tun, um von den Preisbremsen zu profitieren, da sie automatisch entlastet werden. Eine Information über die genaue Entlastung versenden die Energieversorger seit einigen Wochen an ihre Kundinnen.

Wie sich bei Abzocke am Telefon oder der Haustür verhalten?

Der einfachste Schutz vor solchen zusätzlichen Sorgen ist das konsequente Beenden unerwünschter Verkaufsgespräche. Keinesfalls sollten persönliche Daten oder gar die Zählernummer an der Haustür oder am Telefon herausgegeben werden. Dies gilt umso mehr, wenn der dubiose Anbieter bereits selbst Informationen eingeholt hat.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft betroffenen Verbraucher*innen im Rahmen der Rechtsberatung bei Kündigungen oder Wechselbestrebungen mit jahrelanger Erfahrung und guten Kontakten weiter.
 
Ausführliche Informationen zu Gaspreisbremse, Strompreisbremse und Härtefallfonds finden Sie auch auf der Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen.

Quelle:

Verbraucherzentrale Sachsen
Schon gelesen? Wetter und Klima sind zwei Begriffe, die oft verwechselt oder synonym verwendet werden. Tatsächlich beschreiben sie jedoch unterschiedliche Phänomene. Mimikama erklärt den Unterschied: Wetter und Klima: die Unterschiede entschlüsseln und die Wechselwirkungen zwischen den beiden Naturphänomenen verstehen.

 

Unterstütze jetzt Mimikama – Für Wahrheit und Demokratie! Gründlicher Recherchen und das Bekämpfen von Falschinformationen sind heute wichtiger für unsere Demokratie als jemals zuvor. Unsere Inhalte sind frei zugänglich, weil jeder das Recht auf verlässliche Informationen hat. Unterstützen Sie Mimikama

Mehr von Mimikama

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)