Warnung: Gefälschte Mahnungen machen die Runde!

Haben Sie auch eine Mahnung für ein Abonnement erhalten, das Sie nie genutzt haben? Dann aufgepasst, die Polizei warnt vor gefälschten Mahnungen.

💬Woran erkennt man Fake News zuverlässig? Antworten finden Sie im Leitfaden Fake News erkennen.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Haben Sie auch eine Mahnung für ein Abonnement erhalten, das Sie nie genutzt haben? Dann aufgepasst, die Polizei warnt vor gefälschten Mahnungen.

Eine neue Betrugsmasche macht im Landkreis Helmstedt und Wolfsburg gleich drei Mal in den vergangenen Tagen die Runde. Die Geschädigten erhalten postalisch eine Mahnung mit einer Zahlungsaufforderung, aufgrund einer Mitgliedschaft/ Abonnements oder eines ausstehenden Betrages für eine vermeintlich erbrachte und nicht bezahlte Dienstleistung. Die Mitgliedschaften oder Abonnements sind meist frei erfunden. Die Aussteller der Mahnungen sind vielfältig. Bei den zurückliegenden Taten handelte es sich bei den Ausstellern in zwei Fällen um Inkassounternehmen und in einem Fall um „Amazon“.

Die Polizei rät hier, die erhaltene Mahnung sorgfältig zu überprüfen. Falls man die genannte Mitgliedschaft oder das genannte Abonnement nicht abgeschlossen hat oder von dieser das erste Mal hört, sollte kein Geld überwiesen werden! Ebenso verhält es sich bei vermeintlich erbrachten Dienstleistungen! Des Weiteren sollte das fordernde Unternehmen unter die Lupe genommen und ggf. der Kundendienst kontaktiert werden.

Ist man sich trotz getroffener Maßnahmen unsicher, sollte die nächstgelegene Polizeidienstelle aufgesucht werden. Weiter sollte in jedem Fall eine Anzeige erfolgen.

Quelle: PP / Polizei Wolfsburg
Auch interessant:
Durch eine politische Aussage geht der Discounter Edeka derzeit viral. Der Grund: Das Unternehmen schickte Smoothies öffentlichkeitswirksam zurück, auf denen das Wahlprogramm der AfD abgedruckt war.
Edeka schickt Smoothies mit AfD-Aufdruck zurück


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)