Zweimal bestellt, zweimal betrogen: Wo Gefahren lauern beim Online-Shopping

Vorsicht vor Online-Shopping-Fallen. Die Kreispolizeibehörde des Märkischen Kreises gibt einige Beispiele aus dieser Woche.

Autor: Susanne Breuer

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Gleich zweimal wurde ein Mann aus Altena beim Kauf von Lautsprechern betrogen. Ein Opa aus Lüdenscheid und eine Mutter aus Hemer bestellten in Fake-Shops. Eine Meinerzhagenerin fühlte sich nach einem Verkauf über einen Kleinanzeigenmarkt betrogen.

Betrug beim Online-Shopping

Gleich zweimal fiel ein Mann aus Altena auf Online-Betrüger herein. Beim ersten Mal versuchte er, über ein bekanntes Kleinanzeigenportal im Internet einen Lautsprecher zu kaufen. Den Kaufpreis überwies er über einen Bezahldienst – allerdings über die „Freunde“-Funktion. Der Lautsprecher kam nicht, dafür aber eine Warnmeldung des Kleinanzeigendienstes. Auf weitere Anfragen reagierte der Verkäufer nicht mehr. Versuch 2 führte über einen anderen Online-Marktplatz. Der Mann aus Altena überwies den geforderten Betrag. Als er die vermeintliche Verkäuferin kontaktierte, teilte diese ihm mit, dass ihre Daten missbraucht worden seien. Offenbar habe ein Betrüger in ihrem Namen Waren angeboten. Sie habe bereits Anzeige bei der Polizei erstattet. Das tat die Altenaerin am Montag auch.

Die Schnäppchenjagd endet leider oft in den Fängen eines Betrügers, warnt die Polizei. Deshalb sollten Nutzer der Portale auf Hinweise achten. Am besten ist es, sich persönlich zu treffen, die Ware in Augenschein zu nehmen und dann das Geld zu übergeben. Dazu besteht nicht immer Gelegenheit.

Genau hinschauen. Alles plausibel?

Unschlagbare Dumpingpreise machen manchen Online-Käufer blind. Betrüger hacken sich nicht nur in die Konten von Gelegenheits-(Ver)käufern, sondern auch in die von Händlern. Vor einigen Wochen traf es einen Händler aus Iserlohn. Zahlreiche verärgerte Online-Kunden reklamierten. Auch in diesem Fall hatten Unbekannte sein Konto bei einem großen Online-Warenhaus gehackt, das sein Portal auch als Marktplatz für andere Händler geöffnet hatte. In diesem Fall hätten die Käufer nicht nur wegen der extrem niedrigen Preise misstrauisch werden können. Denn eigentlich handelt das kleine Geschäft aus Iserlohn mit ganz anderen Produkten. Doch plötzlich bot er vermeintlich massenhaft hochwertige Elektronik an. Ein Blick auf die anderen Angebote eines Händlers und ein Vergleich des Sortiments kann daher bei der Auswahl eines Shops hilfreich sein.

Vorsicht bei Bezahlfunktion „Freunde“

Viele Online-Marktplätze bieten „sichere“ Zahlungsfunktionen an. Diese Sicherheitsfunktionen können jedoch ausgehebelt werden, wenn der Unsicherheitsfaktor Mensch ins Spiel kommt. Die Bezahlfunktion „Freunde“ sollte nur mit Bedacht genutzt werden. Denn damit entfallen nicht nur die Gebühren, sondern auch die Sicherheit. In anderen Fällen erwecken Betrüger nur den Anschein, dass die Zahlung über einen sicheren Weg abgewickelt wird. Sie schicken dem Verkäufer eine E-Mail mit einem Link. Dieser führt jedoch nicht zum „sicheren“ Bezahldienst, sondern zu einer gefälschten Seite. Wer dort seine Kontodaten eingibt, muss eher mit einer Abbuchung als mit einer Gutschrift rechnen. Besser ist es, den Geldtransfer dem Kleinanzeigen- oder Marktplatz-Portal zu überlassen. So erhält der Käufer keine Daten.

VOR dem Kauf auf Fake-Shops prüfen

Online-Betrüger tummeln sich auch abseits der großen Portale und bieten vermeintliche Direktverkäufe an: Fake-Shops schießen wie Pilze aus dem Boden. Diese virtuellen Fallen bieten optisch viel, liefern aber nichts. Von echten Shops sind sie optisch kaum oder gar nicht zu unterscheiden. Immer wieder missbrauchen Betrüger den guten Namen real existierender Unternehmen, sodass auch ein Blick ins Impressum oder die Überprüfung der angeblichen Adresse des Anbieters nicht wirklich weiterhelfen.

Besucher von Online-Shops sollten misstrauisch werden, wenn ihnen unschlagbar günstige Preise angeboten werden. Der Bestellvorgang läuft wie in jedem anderen Online-Shop ab – bis zum letzten Schritt. Erst dann fällt auf, dass nicht alle Zahlungsarten angeboten werden, sondern nur noch Vorkasse. Die Betrüger setzen darauf, dass der Kunde nach der mühsamen Eingabe aller Daten zähneknirschend die Vorabüberweisung tätigt. Bis er sich nach einigen Tagen nach dem Verbleib seiner Ware erkundigt, ist der Fake-Shop oft längst wieder geschlossen und das Geld von einem betrügerisch eröffneten Konto abgehoben.

Im Internet kursieren verschiedene Listen von Fake-Shops. Es kann sich also lohnen, den Namen des Shops in Verbindung mit dem Begriff „fakeshop“ in Suchmaschinen zu suchen – und zwar VOR dem Kauf.

Das hätte in dieser Woche einigen Opfern Kosten erspart: Ein 63-jähriger Lüdenscheider bestellte in einem perfekt aufgemachten Shop einen Babyflaschenwärmer und überwies das Geld vorab auf ein Konto in Litauen. Eine 38-jährige Hemeranerin freute sich über ein vermeintliches Schnäppchen für ein Kinderfahrrad. Beide googelten den Fake-Shop erst, als keine Ware ankam.

Betrugsquelle Versand

Eine weitere Falle lauert beim Versand, wie eine 42-jährige Meinerzhagenerin erfahren musste. Sie bot online einen Kinderbadeanzug an und vereinbarte den günstigeren Versand als Großbrief statt als versichertes Paket. Die Käuferin bezahlte über einen Bezahldienst mit Käuferschutz. Angeblich kam der Großbrief nicht an, weshalb die Käuferin ihr Geld zurückforderte. Bei einem Paketversand wäre der Versandweg dokumentiert worden. Die Meinerzhagenerin fühlt sich betrogen und hat bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs erstattet.

Weitere Hinweise unter https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/sicher-online-shoppen

Quelle:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
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