Falsch! Geimpfte zählen nicht als Ungeimpfte, sobald sie Symptome entwickeln

Autor: Claudia Spiess

Falsch
Falsch

Geimpft ist geimpft. Es macht keinen Unterschied, ob danach Symptome auftauchen. Anders als die Behauptung, die derzeit in sozialen Medien die Runde macht.

Demnach sollen per Gesetz Geimpfte zu Ungeimpften werden, sobald sie Symptome wie Husten, Schnupfen oder Fieber aufweisen. Und das unabhängig davon, was im Impfpass steht. Die Schlussfolgerung daraus: Auf den Intensivstationen liegen daher nur Ungeimpfte.

Interessante, aber dennoch falsche Interpretation, denn nichts anderes ist es.

Falsch: „Man gilt so lange als „Geimpfte Person“, solange man keine Symptome hat“

Auf Facebook wird diese „Neuigkeit“ zurzeit fleißig verbreitet, wie zum Beispiel HIER.

Screenshot Facebook
Screenshot Facebook

„Unglaublich!!!
Man gilt solange per Gesetzblatt als „Geimpfte Person“ solange man keine Symptome hat !!!
Sobald also die Person Husten, Schnupfen oder Fieber hat , gilt die Person als „UNGEIMPFT“ ??
Somit liegen auf Intensivstation tatsächlich keine Geimpften sondern ausschliesslich per Definition nur „UNGEIMPFTE“ !!!

Pastor Tscharntke hat diese gesetzliche Spitzfindigkeit am Sonntag in seiner Rede veröffentlicht, nachdem ein Freund ihn darauf aufmerksam gemacht hat.

Frage: Liest denn kein Rechtsanwalt in Deutschland diese abstrusen Gesetze und bringt es ans Licht?“

Besagtes Gesetz

Der Screenshot, der bei diesen Beiträgen als „Beweis“ mitgeliefert wird, ist ein Ausschnitt aus der „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19“, die im Mai 2021 von der Bundesregierung erlassen wurde.

Bezug genommen wird auf eine Stelle unter § 2 Begriffsbestimmungen. Hier heißt es:

„Im Sinne dieser Verordnung ist
1. […]
2. eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist, […]“

Die Schlussfolgerung hier ist, dass nur Geimpfte ohne Symptome als „Geimpfte Personen“ gelten, da hier das Wort „asymptomatisch“ verwendet wird. Im Umkehrschluss wird daraus, dass eine geimpfte Person, die Symptome aufweist, nicht mehr als geimpfte Person gilt.

Doch diese Schlussfolgerung ist schlichtweg falsch. 

Unter § 1 dieser Verordnung wird der „Zweck der Verordnung“ erläutert. Dieser lautet:

„Zweck dieser Verordnung ist es, Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten nach dem fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes oder von auf Grund der Vorschriften im fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes erlassenen Geboten und Verboten für Personen zu regeln, …“

Es geht hier also um Erleichterungen und Ausnahmen und damit um Lockerungen von Corona-Maßnahmen für immunisierte (geimpfte oder genesene) sowie negativ getestete Personen. Personen, die typische Corona-Symptome (Atemnot, Husten, Fieber, Geschmacks- / Geruchsverlust) aufwiesen, wurden davon ausgenommen. In diesem Fall bedeutet das, dass Geimpfte – sobald sie derartige Symptome hatten – ebenfalls von den Lockerungen ausgenommen waren.

Sie werden deshalb nicht als „ungeimpft“ gezählt, nicht als ungeimpft in irgendeiner Statistik aufgenommen und gelten auch nicht als ungeimpft, sollten sie in ein Krankenhaus oder gar auf eine Intensivstation müssen.

Schon mal was von Impfdurchbrüchen gehört?

Das wäre nämlich die korrekte Bezeichnung. Personen, die eine COVID-19 Impfung erhalten haben, danach aber COVID-19 Symptome aufweisen, werden als Impfdurchbrüche bezeichnet und auch gezählt. Wir berichteten HIER.

Bei der Erfassung von Impfdurchbrüchen sind die Symptome ausschlaggebend. So hat das Robert-Koch-Institut definiert, dass ein Impfdurchbruch dann beispielsweise vorliegt, „wenn eine Person, die vor einigen Monaten ihre zweite Impfung erhalten hat, sich nun mit SARS-CoV-2 ansteckt (positiver PCR-Test) und bspw. Halsschmerzen und Fieber entwickelt.“

Aktuelle Zahlen zu Impfdurchbrüchen werden vom RKI in den Wochenberichten veröffentlicht.
Auch kursiert eine Behauptung, dass Zahlen zu Impfdurchbrüchen bei Kreuzgeimpften nicht gezählt werden, doch auch diese werden hier erfasst. Wir berichteten HIER.

Fazit

Die Behauptung, die hier aufgestellt wird, ist falsch, da sich der Ausschnitt aus der Verordnung auf Lockerungen von Corona-Maßnahmen bezieht.

Vollständig geimpfte Personen werden IMMER als geimpft gezählt, auch wenn sie Symptome aufweisen. Sie werden dadurch NICHT zu Ungeimpften.
Personen, die sich nach einer Impfung mit dem Coronavirus infizieren, werden als Impfdurchbrüche bezeichnet, gezählt und erfasst.

Das könnte dich auch interessieren: Lockdown für ALLE ab dem 17. November 2021 in ganz Österreich?

Quelle: Correctiv
Unterstützen 🤍

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

Mit Deiner Unterstützung via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon ermöglichst Du es uns, Falschmeldungen zu entlarven und klare Fakten zu präsentieren. Jeder Beitrag, groß oder klein, macht einen Unterschied. Vielen Dank für Deine Hilfe! ❤️

Mimikama-Webshop

Unser Ziel bei Mimikama ist einfach: Wir kämpfen mit Humor und Scharfsinn gegen Desinformation und Verschwörungstheorien.

Abonniere unseren WhatsApp-Kanal per Link- oder QR-Scan! Aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine aktuelle News-Übersicht sowie spannende Faktenchecks.

Link: Mimikamas WhatsApp-Kanal

Mimikama WhatsApp-Kanal

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Kämpfe mit uns für ein echtes, faktenbasiertes Internet! Besorgt über Falschmeldungen? Unterstütze Mimikama und hilf uns, Qualität und Vertrauen im digitalen Raum zu fördern. Dein Beitrag, egal in welcher Höhe, hilft uns, weiterhin für eine wahrheitsgetreue Online-Welt zu arbeiten. Unterstütze jetzt und mach einen echten Unterschied! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.