„Gentechnik-Gesetzesänderung“ im Faktencheck

Autor: Ralf Nowotny

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Faktencheck
Faktencheck

Angeblich erlaube eine „klammheimliche“ Gentechnik-Gesetzesänderung nun Zwangsimpfungen in Österreich. Doch nichts davon stimmt!

Auf Telegram und YouTube kursiert die Behauptung, durch ein öffentlich einsehbares Bundesgesetz in Österreich werden das  Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz dermaßen abgeändert, dass künftig Zwangsimpfungen möglich seien. Doch diese Änderungen erfolgen aufgrund einer EU-Verordnung von 2014 und haben mit den Impfungen überhaupt nichts zu tun – es sei denn, man glaubt, dass die Impfungen das Erbgut verändern (was sie nicht tun).

Die Behauptung

Hier ein Screenshot der Behauptung, wie sie auf Telegram kursiert:

Behauptung über Zwangsimpfungen auf Telegram
Behauptung über Zwangsimpfungen auf Telegram

Die Behauptung im Wortlaut:

Nächster Regierungs-TRICK der übelsten Sorte:
Still und leise versucht die Regierung das Arzneimittelgesetz und insbesondere speziell den Teil des GENTECHNIK-Gesetzes so zu verändern, dass es nicht mehr gegen die Zwangspflicht spricht!
Dies wäre die nötige rechtliche Voraussetzung, um die Zwangspflicht überhaupt einführen zu können!
Nun versucht man dieses still und leise auch zu verändern, damit es konform ist.

Die Änderungen sind auch verlinkt, sodass wir sie uns gleich mal selbst anschauen können.

Die Regierungsvorlage

Die Regierungsvorlage wird auch in den entsprechenden Beiträgen verlinkt, siehe HIER.

Screenshot der Regierungsvorlage
Screenshot der Regierungsvorlage, Quelle: parlament.gv.at

Die Überschrift lautet „Arzneimittelgesetz, Gentechnikgesetz, Änderung (1289 d.B.)“, die Kurzbeschreibung lautet „Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden“. Der vollständige Gesetzestext, die Erläuterungen und die Textgegenüberstellung lassen sich auch komplett auf der Seite einsehen und herunterladen.

Was wurde denn nun geändert?

In der Textgegenüberstellung (siehe HIER, PDF-Datei) ist erkennbar, dass sehr viel geändert wurde: Teilweise handelt es sich nur um Begriffe, aber es wurden auch viele Punkte scheinbar gelöscht oder sehr stark geändert. In den Erläuterungen (siehe HIER, PDF-Datei) wird auch ausführlich beschrieben, warum es diese Änderungen gibt.

Anpassungen der Regelungen erforderlich
Anpassungen der Regelungen erforderlich (Quelle)

Demnach erfolgen diese Änderungen aufgrund der EU-Verordnung 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimittel. Da diese Verordnung nun europaweit endgültig verbindlich ist, muss die österreichische Regelung entsprechend angepasst werden, damit es keine Doppelregelungen gibt.
Auch wurden damit Gesetze zusammengefasst:
Sicherheitsbestimmungen für Gentherapien, mit denen schwere Erbkrankheiten behandelt werden, standen bisher im Gentechnikgesetz, diese wandern aber nun in das Arzneimittelgesetz.

Die EU-Verordnung

Diese stammt vom 16. April 2014 (siehe HIER), wird aber jetzt erst umgesetzt – beziehungsweise wurde die Umsetzung bereits im Juli 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union angekündigt (siehe HIER, PDF-Datei). Gültig ist diese Regelung dann ab Februar 2022.
Der Grund für die lange Zeit zwischen der Veröffentlichung der EU-Verordnung und der Umsetzung ergibt sich aus der Begründung im Amtsblatt und dem Artikel 82 der EU-Verordnung: Erst jetzt ist die EU-Datenbank und das EU-Portal voll funktionsfähig, sodass die entsprechenden Daten europaweit erfasst und verwaltet werden können.

Ja, aber… Gentechnik!!!

Richtig, Gentechnik. Wie schon oben erwähnt: Gentechnik in der Humanmedizin betrifft Gentherapien gegen schwere Erbkrankheiten.
Die COVID-19 Impfung ist aber keine Gentherapie!
Durch die mRNA-Impfungen wird das Erbgut in keinster Weise geändert, wir gingen darauf beispielsweise HIER ein. Würden Gentherapien gegen schwere Erbkrankheiten wirklich so einfach mit einer Spritze in den Oberarm funktionieren, wäre das ein Wahnsinns-Fortschritt in der Wissenschaft, um bisher unheilbar Erkrankte zu heilen, doch leider is dem nicht so.

Fazit

Die Gesetzesänderungen stehen seit 2014 auf dem Plan und wurden im Juli 2021 endgültig beschlossen. Sie betreffen die Zuständigkeiten der Ethikkommissionen und klinische Prüfung von Arzneimitteln in der Gentherapie – haben also mit den COVID-19-Impfungen überhaupt nichts zu tun.
Im gesamten Text findet sich auch nicht der kleinste Hinweis, dass die Änderungen irgendwie mit „Zwangsimpfungen“ zusammenhängen. Somit ist die Behauptung, dass durch die Zusammenführung des Gentechnikgesetzes und des Arzneimittelgesetzes eine Zwangsimpfung nun möglich sei, an den Haaren herbeigezogener Unsinn.


Weitere Quelle: APA
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