Nicht neu: Das Gesetz zu Mikroorganismen in Impfstoffen

Autor: Ralf Nowotny

Nicht neu: Das Gesetz zu Mikroorganismen in Impfstoffen
Nicht neu: Das Gesetz zu Mikroorganismen in Impfstoffen

Im Infektionsschutzgesetz gibt es angeblich einen neuen Paragrafen, der Mikroorganismen in Impfstoffen erlaube. Doch gibt es ihn schon seit knapp 21 Jahren!

Ein TV-Sender in Österreich berichtete, dass es in Deutschland eine umstrittene Gesetzesänderung gegeben habe: Ab sofort dürfen Impfstoffe Mikroorganismen enthalten, die von Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden.

Ein Screenshot von dem Beitrag mit dem 54 Sekunden langen Video auf Telegram (siehe HIER):

Mikroorganismen in Impfstoffen? Schon lange!
Mikroorganismen in Impfstoffen? Schon lange! Quelle: Telegram

Doch nicht nur, dass das Gesetz bereits knapp 21 Jahre alt ist, so hat es auch überhaupt nichts mit COVID-19 Impfstoffen zu tun, wie suggeriert wird.

Auch auf Facebook wird das Video mit der Behauptung verbreitet:

Die Behauptung auf Facebook
Die Behauptung auf Facebook

Den kompletten Beitrag von RTV, einem privaten Regionalsender mit Sitz in Oberösterreich, ist HIER einsehbar.

Ein Verschwörungsmythos wird gefüttert

In dem Videobeitrag wird behauptet, der Paragraf 21 des Infektionsschutzgesetzes (siehe HIER) sei neu und erlaube „nun“, Impfstoffe mit quasi ansteckenden Mikroorganismen zu versehen.

Die Bebilderung des Videos füttert dazu noch einen Verschwörungsmythos:
Dadurch, dass eine Impfung mit einem COVID-19 Impfstoff gezeigt wird, suggeriert der Sender, dass sich ungeimpfte Personen sozusagen mit den Wirkstoffen eines COVID-19 Impfstoffes „anstecken“ könnten.

Ein Blick auf den Paragrafen

Hier der Paragraf 21 Infektionsschutzgesetz im Wortlaut:

„Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.“

Dieser Paragraf existiert, seit das Infektionsschutzgesetz am 20. Juli 2000 (siehe HIER) beschlossen wurde. Einzig am 9. August 2019 (siehe HIER) wurde er bezüglich eines Paragrafen des Soldatengesetzes geändert.

Um welche Mikroorganismen handelt es sich?

Dabei geht es um vermehrungsfähige Krankheitserreger, welche in Lebendimpfstoffen vorkommen. Diese finden sich beispielsweise in Impfstoffen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (siehe HIER).

In seltenen Fällen können diese abgeschwächten Viren auch übertragen werden, was allerdings keine gesundheitsschädliche Auswirkung hat: Im Allgemeinen ist jeder gegen die obigen Krankheiten selbst geimpft, und selbst wenn jemand dagegen nicht geimpft ist, so sind die Krankheitserreger so abgeschwächt, dass sie nicht die Krankheit auslösen.

Und was hat das mit COVID-19 zu tun?

Nichts!

Die COVID-19 Impfstoffe sind keine Lebendimpfstoffe, sondern mRNA- und Vektor-Impfstoffe, sie enthalten weder lebendige, noch tote Mikroorganismen. Sie werden auch nicht ausgeschieden, sondern die mRNA wird vom Körper auf natürliche Weise wieder abgebaut – es ist also gar nicht möglich, sich durch eine COVID-19 Impfung „anzustecken“, wenn man ungeimpft ist.

Wäre dies möglich, bräuchten wir gar nicht so viel impfen, sondern müssten einfach warten, bis sich sämtliche Ungeimpften bei geimpften Personen mit dem Wirkstoff „angesteckt“ hätten – Problem gelöst! So einfach ist es jedoch nicht.

Zusammenfassung

  • Die Behauptung, dass es in Deutschland ein neues Gesetz gäbe, welches Impfungen mit übertragbaren Mikroorganismen erlaubt, ist falsch.
  • Das Gesetz existiert seit knapp 21 Jahren, und ohne lebendige Mikroorganismen gäbe es so manche Impfung überhaupt nicht.
  • Ein Zusammenhang mit den COVID-19 Impfstoffen gibt es überhaupt nicht, da diese Impfstoffe nicht einmal Mikroorganismen enthalten.

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Weitere Quelle: dpa
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