Gewaltvideos oder pornografische Inhalte zu teilen ist strafbar

Mobben, quälen, teilen: Gewaltvideos in Chats und sozialen Netzwerken

Autor: Tom Wannenmacher

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Gewaltvideos verbreiten sich immer wieder über Chats und soziale Medien. Mit Mobiltelefonen gefilmte Prügeleien werden schnell geteilt und die Opfer verhöhnt. Viele Täter sind sich weder der rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns noch des Leids der Opfer bewusst.

Ein besorgniserregender Trend ist die Zunahme von Videos, in denen Täter mit ihrem Smartphone aufnehmen, wie sie andere schlagen oder beleidigen. Die meisten jugendlichen Täter sind sich der Konsequenzen solcher Handlungen kaum bewusst. Durch die weite Verbreitung der Videos und Bilder in Chats und sozialen Medien im Internet haben diese Taten verheerende und langfristige Auswirkungen auf das Leben der Opfer.

Die wiederholte Verbreitung führt dazu, dass die Opfer die Tat immer wieder durchleben. Die ständige Verfügbarkeit und die Weiterleitung von Handy zu Handy tragen dazu bei, dass die Hemmschwelle sowohl bei den Zuschauern als auch bei den Tätern sinkt.

Die Verbreitung von Gewaltvideos oder pornografischen Inhalten ist illegal und sogar strafbar

Häufig zeigen die Videos offensichtlich kriminelle Handlungen. Smartphones werden als „Werkzeug“ zur Herstellung von Gewaltdarstellungen (§ 131 StGB), zur Begehung von Körperverletzungen und gefährlichen Körperverletzungen (§ 223 bzw. § 224 StGB) oder zur Beleidigung (§ 185 StGB) und Nachstellung der Opfer eingesetzt.

Die Aufnahmen und deren Verbreitung verletzen zudem den höchstpersönlichen Lebensbereich der Gequälten (§ 201a StGB), einschließlich des „Rechts am eigenen Bild“ nach § 22 KunstUrhG.

Wer gewaltverherrlichende, pornografische oder extremistische Bilder, Videos oder Texte im Internet oder in Chats veröffentlicht und anderen zugänglich macht, macht sich nach deutschem Recht strafbar.

Stoppen Sie die Verbreitung und melden Sie Gewaltdarstellungen

  • Verbreiten Sie nicht jeden Inhalt weiter, den Sie über soziale Netzwerke oder Messenger erhalten.
  • Melden Sie Inhalte, die strafbar sein könnten, der Internetbeschwerdestellejugendschutz.net oder auch der Polizei. Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste haben ebenfalls Meldefunktionen.
  • Klären Sie Freunde, Familienmitglieder und andere Netzwerknutzer über die strafbare Verbreitung auf.

SoundsWrong klärt über den Umgang mit Missbrauchsdarstellungen auf: immer melden

Auch die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern über Chats, Messenger und soziale Netzwerke stellt ein zunehmendes Problem dar. Tatsache ist, solche Bilder oder Videos dokumentieren den realen sexuellen Missbrauch eines Kindes. Deshalb müssen diese konsequent genmeldet und zur Anzeige gebracht werden!

Die Kampagne gegen die Verbreitung von Kinderpornografie, SoundsWrong, klärt mit aufrüttelnden Clips über die strafbare Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten und deren Auswirkungen auf, beantwortet Fragen rund um das Thema und zeigt Meldewege auf.


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Quelle: Mobben, quälen, teilen: Gewaltvideos in Chats und sozialen Netzwerken

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