Zunächst mal sei folgendes gesagt: Es ist natürlich klar, dass es die GEZ – also die Gebühreneinzugszentrale – in der Form nicht mehr gibt.

Aber der geänderte Name in „Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio“ ist im Endeffekt nur ein neues Ballkleid einer in Deutschland eher als lästig empfundenen Attraktion. Im Laufe des Artikels werde ich dennoch den Namen GEZ verwenden.

Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio unter der Lupe betrachtet.

Wie ist das nun mit der GEZ?

Im Laufe dieses Artikels beleuchten wir die wichtigsten Dinge. Also insbesondere Dinge, die uns Internetuser (zumeist auf Facebook) zugesandt habt. Wir beleuchten die Stellung der GEZ und wie diese juristisch zu werten ist – und das so, dass jeder es verstehen kann. Auch ohne ein juristisches Studium.

Vorweg: Die GEZ selbst wurde angeschrieben mit der Bitte um Stellungnahme zu diesen Fragen. Eine automatische Antwort verlangte eine lange Wartezeit (etwa 4 Wochen). Diese sind nun um. Sollte sich die GEZ dennoch melden, so wird die Antwort natürlich auch hier nachgereicht!

Um das eine gleich mal klarzustellen:

Hier war ein Bericht zu lesen, dass nun alle Zahlungsverweigerer in den Knast gehen müssen. Das ist natürlich völliger Humbug! Es handelt sich hier um eine gewöhnliche zivilrechtliche Forderung. Dies verrät das schreiben selbst:

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Hierbei handelt es sich um eine ZWANGSVOLLSTRECKUNGSSACHE!

Es steht nun auch dabei: Es geht hier um eine Erzwingung zur Abgabe einer Vermögensauskunft. D.h. nicht, wie der Artikel suggeriert, dass wenn man nicht zahlt, die GEZ einfach daher geht und jeden einsperrt.

Es bedeutet einfach nur: Die GEZ bedient sich des normalen zivilrechtlichen Weges um das Geld einzufordern. Eine Vermögenauskunft betrifft nur solche, die nicht zahlen können.

Hier gibt man an, was man für Vermögen hat. Und dabei wird auf pfändbares Vermögen hin geprüft. Wenn man also etwas gegen die Pfändbarkeit von Gegenständen und Vermögenswerten (wie z.B. die Lebensversicherung) hat, so ist nicht die GEZ dafür verantwortlich sondern die derzeitigen gesetzlichen Regelungen der Pfändung.

Die GEZ nimmt hier nur die Wege in Anspruch, die einem Gläubiger offen stehen. Und mal davon ab: Bei der Summe, die dummerweise nicht geschwärzt wurde, sieht man einen offenen Betrag i.H.v. 615,16 Euro. Zählt man die monatliche Rate i.H.v. ca. 18 Euro, dann hätte dieser jemand 34 Monate nicht zahlen dürfen.

Abzüglich vielleicht noch Mahnkosten und weiter anfallende Kosten – ist man auf jeden Fall bei mehr als 23 Monaten. Das sind dann also eher alte Schulden. Es ist sehr fraglich, ob die geschuldete Summe überhaupt mit dem neuen Betrag etwas zu tun hat.

Denn: So schnell kommt es nicht zu einem Zwangsvollstreckungsauftrag. Zumal ein Haftbefehl eines Gerichtsvollziehers nicht nach dem ersten erfolglosen Versuch der Kontaktaufnahme zu Stande kommt. Es ist zwar nur eine Vermutung. Allerdings ist zu beachten:

Die Zwangsvollstreckungen erfordern folgende Schritte:

  1. Ein Schuldner muss mit der Zahlung in Verzug sein
  2. Diese Schuld muss angemahnt werden (mit Frist)
  3. Ist die Frist abgelaufen so wird vor einem Amtsgericht versucht ein Titel erwirken zu lassen. Hier ist die Prüfung des Amtsgerichtes nicht so genau wie man sich das vielleicht wünscht. Aber dafür erhält mit dem „gelben“ Brief eine sogenannte Widerspruchsbelehrung. Hier gibt es dann zwei Fälle:
    a. Man reicht keinen Widerspruch ein: Gläubiger (hier: GEZ) erhält einen Titel, der 30 Jahre vollstreckbar ist.
    b. Man reicht Widerspruch ein: Es kommt zu einem zivilrechtlichen Verfahren, an deren Ende entschieden wird, ob die Forderung rechtens ist – oder eben nicht.
  4. Ist die Forderung rechtens, so kann man diesen Titel, den man erhält, vollstrecken lassen. Dies wird durch einen Vollstreckungsbeamten (hier Gerichtsvollzieher) ausgeführt. Meldet man sich bei dem Gerichtsvollzieher nicht, so ist er verpflichtet die eidesstattliche Versicherung einzuholen.

Weigert man sich nun dagegen, diese Versicherung abzugeben, so beantragt ein Gerichtsvollzieher den Haftbefehl.

Dieser wird damit begründet, dass diese Versicherung nicht abgegeben wurde. Gibt man diese Versicherung ab, so erhält man SOFORT die Freiheit wieder.

Und nicht jeder Gerichtsvollzieher führt einen Gläubiger sofort der JVA zu. Wie hier auch geschehen: Der Gerichtsvollzieher ist bereits im Besitz eines Haftbefehls und gibt dem Schuldner nochmals die Chance die Versicherung abzugeben.

Fazit dazu:

Der Bericht erhält eine Menge Halbwahrheiten und Halbwissen und wird dazu benutzt gegen die GEZ zu hetzen. Die GEZ selbst geht den normalen zivilrechtlichen Weg, der in der Form legitim ist. Zumal bezweifelt werden darf, dass es sich um Forderungen aus dem neuen Beitrag handelt.

Nun kann man sich fragen: Moment, wenn die GEZ den zivilrechtlichen Weg geht… Dann ist das ja doch ein in §14 BGB normiertes Unternehmen. Oder nicht?

WEITER ZU SEITE 2: Bei der GEZ soll es sich um ein gem. §14 BGB normiertes Unternehmen handeln.

Auch dazu haben wir Anfragen erhalten. Bei der GEZ soll es sich um ein gem. §14 BGB normiertes Unternehmen handeln

Bei der GEZ soll es sich um ein gem. §14 BGB normiertes Unternehmen handeln. Daher wäre folgerichtig das folgende Zitat aus einem Brief, der uns per PDF vorliegt, in dem es heißt:

„Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar und im BGB folgerichtig auch nicht vorgesehen. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.“ Und weiter: „Einen gesetzlichen Anklang findet der Grundsatz, dass Verträge grundsätzlich nur die Vertragspartner und nicht etwa Dritte berechtigen und verpflichten, in § 311 Abs. 1 BGB, der bestimmt, dass zur Begründung eines nicht Schuldverhältnisses ein Vertrag ´zwischen den Beteiligten´ erforderlich ist.“

Das ist soweit auch richtig.

Das Problem: Es handelt sich bei der GEZ eben nicht um ein privatrechtliches Unternehmen. Im Impressum auf der eigenen Seite heißt es: „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.“
(Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html )

Und hieraus leitet sich auch der Anspruch der GEZ: Aus dem Staatsvertrag. Nun kann man durchaus sagen:

Moment mal. Staatsvertrag? Ich dachte die Rundfunkanstalten sind Länder- und eben keine Bundsache?

Auch das trifft vollständig zu! Da begründen sich auch einige Klagen! Zuletzt vor dem Bayerischen Verfassungsgericht. Hier wurde vorgebracht, dass die Gebühren wie eine Steuer wirken würde. Steuern sind aber Bundsache.

Die GEZ sei aber Ländersache und dies würde dem widersprechen. Das Bayerische Verfassungsgericht sah dies anders und erkannte die derzeitigen Gebühren mit Urteil vom Februar 2014 für verfassungskonform (bei Interesse: Urteil: http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.html ) so heißt es in einem Leitsatz des Urteiles:

„ Die Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags über die Erhebung eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung (§ 2 Abs. 1 RBStV) und im nicht privaten Bereich für Betriebsstätten (§ 5 Abs. 1 RBStV) sowie für Kraftfahrzeuge (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RBStV) sind mit der Bayerischen Verfassung vereinbar..“

Also findet sich doch schon hier die Anspruchsgrundlage der GEZ. Und besitzt jemand eine Anspruchsgrundlage, so kann man diese auch zivilrechtlich durchsetzen!

Daher ist dieser Beitrag, indem eine Gesetzesgrundlage gefordert wird, unsinnig.

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Quelle: Öffentlicher Facebookstatusbeitrag

Der Staatsvertrag ist nun mal die gesetzliche Grundlage. Es ist schon merkwürdig, wenn man die gesetzliche Grundlage in Form des Staatsvertrages ablehnt – aber sich oft auch darauf beruft, wenn es um z.B. den Bildungsauftrag geht.

Nebenbei: Es ist durchaus möglich ohne Unterschrift eine Forderung zu stellen. Hierzu sollte man §126 BGB, auf den sich vermutlich berufen wird, nicht nach dem 1. Absatz aufhören zu lesen. §126 III BGB gibt weitere Infos.

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Quelle: dejure.org

Zum besseren Verständnis:

In der Jurisprudenz gibt es eine Art „Rangfolge“ der Gesetze. Sehen wir von den europäischen Gesetzen mal ab, so steht das Grundgesetz (GG) ganz oben.

Auch hier finden sich wieder Argumente, die gegen eine Verfassungskonformität begründen sollen.

WEITER ZU SEITE 3: Auf der Seite volksbetrug.net werden seitenlang diverse Gründe angeführt.

Allen voran: Auf der Seite volksbetrug.net werden seitenlang diverse Gründe angeführt.

So heißt es hier:

„Da das Gesetz keine Befreiung wegen geringen Einkommens vorsieht, verstößt es nicht nur wie erwähnt gegen den Artikel 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz unseres Grundgesetzes“

Schaut man nun in Art. 5 I 1 2.HS GG rein so steht da: „Jeder hat das Recht […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“

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Quelle: dejure.org

Vollkommen richtiger Einwand.

Aber genau das bewirken die öffentlich rechtlichen Sender. Denn: Es bedeutet NICHT (!!!), dass dieser auch umsonst sein muss! Man zahlt auch für einen Kabelanschluss.

Besonders bedeutend kann man hier folgendes Beispiel nennen: In einem Mietrechtsstreit kam es zu der Frage, ob ein Mieter eine Parabolantenne anbringen kann. Der Vermieter mochte die Ästhetik nicht.

Der Mieter berief sich dabei auch auf die Informationsfreiheit. Und da lag der Knackpunkt: Informationsfreiheit des Mieters gem. Art.5 oder Eigentumsrecht gem. Art. 14 GG.

Das Gericht führte aus: Der Mieter habe das Grundrecht sich in seiner Muttersprache über einen Fernseher über die Weltgeschehnisse zu informieren.

ABER: Es MUSS nicht umsonst sein. Da es auch Angebote über Kabel gibt, könne man auch diese nutzen. Und dies ist stetige Rechtsprechung. Man kommt ja auch nicht auf die Idee, dass man für Zeitungen und das Internet nichts mehr bezahlt um der Informationsfreiheit nachkommen zu können.

Weiter heißt es auf volksbetrug.net:

„sondern auch noch gegen das Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1. Das Sozialstaatsprinzip hat das Ziel, einen  Ausgleich der widerstreitenden Interessen herzustellen und erträgliche Lebensbedingungen für alle zu ermöglichen. Es steht für soziale Gerechtigkeit und der Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums.“

Auch das ist richtig – aber leider wurden die Folgen nicht erkannt.

Es gibt die Möglichkeit bei der GEZ bei einer „finanziellen Unzumutbarkeit“ eine Befreiung zu erhalten.

Natürlich kann man argumentieren, dass das Existenzminimum von der „finanziellen Unzumutbarkeit“ abdriftet. Aber genau das geschieht hier nicht. Hier wird die Möglichkeit verwehrt – das ist so nicht richtig.

Weiter werden lediglich Beispiele dafür genannt, dass der Bildungsauftrag nicht ausgeführt wird. Dies ist allerdings eine Sache, die der eigenen Meinung bedarf.

Im Zuge unserer zu wahrenden Neutralität, werden wir hierzu keinen Kommentar geben.

Jeder kennt das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender und kann und darf (und sollte) sein eigenen Bild dazu haben.

Ob nun die Antwort, die der Herr bekommen hat, so richtig ist, ist fraglich. Auf Nachfrage bei Herrn Höcker haben wir leider keine Antwort erhalten! Wahrscheinlicher ist eher, dass er durch eine erwähnte finanzielle Unzumutbarkeit erfolgreich war. Aber das ist reine Spekulation.

Fazit: Die Verfassungsmäßigkeit wird mit guten Argumenten gefüttert.

Ich selbst habe eine grundrechtliche Prüfung im Zuge meines Studiums durchgeführt und bin zu einem anderen Ergebnis gekommen, als das Bayerische Verfassungsgericht (allerdings auf Bundesebene des GG). Entschieden wird diese Frage wahrscheinlich in Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht).

Auch die Möglichkeit den Europäischen Gerichtshof zu kontaktieren verbliebe, wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit bejahen sollte. Aber dies scheint derzeit nicht ersichtlich zu sein. Dass dies aber noch in Karlsruhe entschieden wird, wird unter vielen Menschen stark angenommen.

WEITER ZU SEITE 4: ARD/ZDF – Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag.

Zu guter Letzt bekommen wir häufig Anfragen zu einem Bericht des „Bundesministeriums für Finanzen“.

Diesen habe nicht nur ich durchgearbeitet, sondern auch ein Herr Nickles. Hier: “ARD/ZDF – Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag” Dies sollen seine Ergebnisse sein, die er aus dem Bericht herausgelesen hat.

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Quelle: nickles.de

So zitiert Herr Nickles:

Die technischen Gründe, mit denen einst das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechtfertigt wurde, sind heute weitgehend verblasst.“

Danach führt er noch an, dass dieses Gutachten Klagebegründungen enthalten soll und brüstet sich damit, 100 Exemplare kostenfrei bestellt zu haben.

Schade, dass Herr Nickles dabei nicht bedenkt, dass ein Bundesministerium von Steuern finanziert wird. Also hat nicht er – sondern wir haben alle für seine 100 Exemplare bezahlt.

Umsonst nenn ich etwas anderes. Aber wen es freut. Wer möchte, kann sich dieses Dokument auch selbst durchlesen. Man kann es als PDF runterladen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html

Natürlich habe ich mir dieses Dokument ebenso angesehen und durchgearbeitet.

Die Argumente gehen in Richtung der Art der Finanzierung. Hier wird von Kosteneffizienz gesprochen. Z.B. Wird erwähnt, dass die Werbung bei öffentlich-rechtlichen nicht das Beste ist.

Hier, so kann man daraus erkennen, kann eine Wettbewerbsverzerrung vorliegen. Zum Einen: Wie kann man negativ über Unternehmen berichten, die die eigenen Sender mitfinanzieren, indem sie dort Werbung schalten?

Gerade die Modernisierung der Technik sorgt auch dafür, dass Kosten reduziert werden können. Dies wird kaum berücksichtigt und es wird kritisiert, dass die öffentlich-rechtlichen die Kosten nicht effizient halten.

Dies wird auch deutlich, wenn man sich die Zahlen anschaut, in denen die Kosten der öffentlich-rechtlichen aus einigen Ländern mit denen aus Deutschland verglichen werden.

Hier liegt Deutschland sehr weit oben, was die finanziellen Möglichkeiten angeht. Ich kann hier jedem, der Interesse daran hat, diesen Bericht zum Lesen ans Herz legen. Unser Bericht soll nicht zu weit führen und jeder kann so unvoreingenommen seine Meinung bilden.

WEITER ZU SEIETE 5: Anonymous legt die GEZ lahm.

Zu guter Letzt haben wir noch Anonymous.

Anonymous legt die GEZ lahm. Dies ist nichts weiter als ein Aufruf zur Boykottierung der GEZ mit folgendem Schreiben:

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Quelle: Postswitch.de

„ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.“

Ist richtig so. Hier nur völlig irrelevant, da man sich beim Adressaten an jemanden wendet, der durchaus berechtigte Forderungen hat. Und weiter kann optional vorgegangen werden.

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Quelle: Postswitch.de

Diese Zeilen kann man sich merken, wenn sich wieder ein Anwalt in betrügerischer Absicht aufgrund irgendwelcher dubiosen Forderungen an Euch wenden sollte. Hier ist jedoch alles in Ordnung. Die Forderung ist, rein juristisch, immer noch rechtens und daher legitim. Eine Strafanzeige muss die Polizei, im Auftrag der Staatsanwaltschaft, zwar verfolgen, jedoch kann ich versichern, dass diese direkt eingestellt wird, wenn keiner der Mitarbeiter vorsätzlich Straftaten, die im StGB normiert sind, begeht. Es wäre demnach sinnlos. Die Forderung würde sich lediglich nach hinten verschieben und sich vergrößern.

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Quelle: Postswitch.de

Auch das ist wieder nicht richtig. Ähnlich wie oben. Eine Rückförderung würde ins Leere laufen.

Auch wird ja oft behauptet, dass man zahlen könnte unter Vorbehalt der rechtlichen Bewertung und deren Standhaltung. Dies ist durchaus möglich, dass man unter Vorbehalt zahlt. Aber ob man auch nur einen kleinen Teil seines Geldes wiedersieht, sollte man in Karlsruhe „gewinnen“, ist dennoch sehr fraglich.

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Quelle: Postswitch.de

Stimmt wieder – nur nicht in diesem Fall! Es wird deutlich, dass keiner der Menschen, die hier Tipps geben, auch nur eine Vorlesung in einem Hörsaal, in dem zufällig auch ein Prof. Dr. jur. zugegen war, gesessen hat.

Und das kann fatale Folgen haben, da das zivilrechtliche Mahnverfahren eingeleitet werden kann.

Zusammenfassend kann daher gesagt werden:

  1. Die Forderungen der GEZ ist juristisch gesehen völlig richtig.
  2. Es gibt kaum Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.
  3. Die Verfassungsmäßigkeit wird – durchaus zu Recht – angezweifelt. Aber, solange es kein Urteil dagegen gibt, hat die Forderung rechtlich bestand.
  4. Jeder hat die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Allerdings obliegt dieser hohen Anforderungen.

Wichtig noch zu erwähnen:

Hier wurden lediglich die juristischen Komponenten beleuchtet und dazu etwas gesagt.

Es ist NICHT so, dass dies hier eine Meinungsbildung oder Äußerung darüber sein soll, ob die GEZ „gut“ ist oder nicht.

Ebenso wenig können wir sagen, wie man die Gebühren umgeht. Dafür müssten die Gebühren gegen die Verfassung verstoßen – und das kann nur per Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht geschehen!

Fakt ist, dass es wichtig ist, dass wir öffentlich-rechtliche Sender haben, die sich frei und neutral zu allen Fakten äußern können – wenn nicht MÜSSEN – und die Aufgabe der Bildung über Politik und das aktuelle Weltgeschehen übernehmen.

Diese müssen frei finanziert werden um die Unabhängigkeit zu wahren. Inwieweit „unsere“ öffentlich-rechtlichen diesem Anspruch gerecht werden ist eine Sache, zu der sich jeder seine Meinung machen sollte – da werden wir keine vorgeben!

Autor: Marcel, mimikama.org

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)