Am 27.3.2015 wurde auf einer Seite folgendes geschrieben: Sanktionen auf Warnwesten!
Seit dem 05. Juli 2013 ist der Beschluss des Bundesrates, in der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften(Bundesrat 445 / 13), in Kraft und damit das Mitführen von mindestens einer Warnweste zur Pflicht geworden.
Auf Facebook sieht der Beitrag so aus:

Hier steht weiteres:
Nun gilt ab dem 1.4.2014 in Deutschland eine Tragepflicht
für Warnwesten in allen Fahrzeugen ab 2,8 to.Ein Verstoß gegen diese neue Vorschrift wird zunächt mit 30,- Euro und im Wiederholungsfall mit 75,- € und einem Punkt geahndet.
“Leider hat dies zu keiner zeitnah spürbaren Verbesserung geführt”, kommentierte diese Verordnung nun Strohmann, von der T. Roll Verkehrssicherheits-AG. “Viele Fahrer haben die Weste weiterhin schwer erreichbar im KFZ gelagert, Kraftfahrer hängen sie teils einfach über ihre Sitzlehne”. Hierdurch bleicht jedoch binnen weniger Monate die Leuchtkraft um bis zu 30% aus. So müsste theoretisch alle 2 Jahre über einen Wechsel, womöglich zwangsweise bei der TÜV-Prüfung, nachgedacht werden um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer weiter sicherzustellen. Auch haben die Unfallzahlen der Auffahrunfälle und Reifenpannen zugenommen, wodurch die Warnweste ein zunehmend bedeutsameres Ausrüstungteil für die Sicherheit wird.
Eine andere Webseite schreibt diesen Bericht ab und veröffentlicht diesen dann ebenfalls.
Allerdings nun mit: +++Achtung-EILMELDUNG+++Achtung-EILMELDUNG+++
Schnell war der virale Effekt vorhanden und die User teilten diese Beiträge was das zeug hält.
Eine weitere Seite wiederum schnappte sich ebenfalls den Bericht und veröffentlichte ebenfalls einen Beitrag dazu.
Gibt es nun eine Änderung der Warnwestenpflicht?
Viele User haben uns deswegen kontaktiert und wollen nun Klarheit haben.
Was sollen wir sagen?
Uns sind 2 Punkte sofort aufgefallen und mehr möchten wir an dieser Stelle nicht mehr sagen!
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)




