Hallo Autofahrer: Ich habe Ihre Nationalfahne entfernt!

Autor: Tom Wannenmacher

Hallo Autofahrer: Ich habe Ihre Nationalfahne entfernt!
Hallo Autofahrer: Ich habe Ihre Nationalfahne entfernt!

“…das Thema scheint wohl eine Begleiterscheinung zu sein, die alle X Jahre kommt und wohl auch kommen wird.”

Diesen Satz haben wir im Jahre 2014 in einem Bericht geschrieben, der sich : “Fahne am Auto? Du bist Förderer von Nationalismus!” nennt. Und wir haben damit Recht gehabt, denn abermals bekommen wir Anfragen zu folgendem Infoblatt:

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Wir bewerten diese Aktion natürlich nicht, aber weisen darauf hin, dass es DEFINITIV STRAFBAR ist.

Alle Jahre wieder: Zur WM oder EM findet man diese kleinen Flaggen an Fahrzeugen.

Die Fahnen am Auto gehören für viele Fußballbegeisterte inzwischen zur Meisterschaft und stehen mit Grillen, Bier, Chips und Public Viewing nahezu auf einer Ebene. Auf Social Media tauchen zu dieser Zeit jedoch auch begleitende Inhalte auf, die unter dem Motte „Capture the Flag” dazu aufrufen, diese Flaggen von den Fahrzeugen anderer zu entfernen.

Aber ganz egal ob 2012, 2014, 2016 oder heute, das Entfernen von Autofahnen ist strafbar! Es handelt sich hier um eine Sachbeschädigung, denn durch das Abbrechen der Fahne ist diese im Sinne ihrer Funktion unbrauchbar geworden.

Über Autoflaggen im Straßenverkehr

Die Polizei Niedersachsen hat 2016 einen Warnhinweis zu den kleinen Autoflaggen veröffentlicht, in dem die potentiellen Gefahren der Fahnen beschrieben werden.

Screenshot: Polizei Niedersachsen
Screenshot: Polizei Niedersachsen

Man kann hierzu jedoch sagen, dass es auch bei der Polizei kleine Unterschiede zwischen theoretischer Warnung und praktischer Anwendung gibt.

Wir haben 2016 daher die Polizei Niedersachsen gefragt, wie sie in der Praxis auf Autofahnen reagieren. Was rät die Polizei bei Autoflaggen, wie kulant geht man im Ernstfall mit einem Verstoß um und was kann im Ernstfall an Bußgeld drohen?

Die Antwort:

Grundsätzlich ist gegen das Anbringen der kleinen Flaggen nichts zu sagen, solange dadurch die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird (§ 23 StVO). Verantwortlich ist immer der Fahrer.

Nachdem die Fähnchen keine Zulassung haben und lediglich für Geschwindigkeiten im Stadtverkehr ausgelegt sind (Produktbeschreibung genau lesen!), sollten diese bei höheren Geschwindigkeiten (also außerhalb geschlossener Ortschaften, auf jeden Fall auf Autobahnen) abgenommen werden.

Wenn die Fahne während der Fahrt abbricht und einen Schaden verursacht, wird die Haftpflichtversicherung des Halters einspringen; nachdem es sich aber um kein zugelassenes Anbauteil handelt, kann u.U. der Verursacher in Regress genommen werden.

Extra Kontrollen der Polizei bzgl. der „richtigen Beflaggung“ wird es wohl nicht geben; aber spätestens, wenn ein Schaden verursacht wurde, ist auch die Polizei im Spiel.


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war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
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