Wenn der Sohn schon nicht einmal ein Migrant ist, muss halt der Vater irgendwie schuldig sein… so die Logik mancher Nutzer.

Gegen den Täter von Hanau, Tobias R., soll gegen Drogen ermittelt worden sein, zudem sei sein Vater aktives Grünen-Mitglied

Der Vater gehörte jedoch nie den Grünen an, er kandidierte nur einmal vor 9 Jahren parteilos auf einer Ortsbeiratsliste.
Zudem gab es zwar gegen Tobias R. einmal Ermittlungen wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, diese wurden jedoch eingestellt.

Eigentlich ist es schon bizarr, dass wir diesen Artikel überhaupt schreiben, denn mit welcher Logik haben die vermuteten politischen Aktivitäten des Vaters in irgendeiner Weise mit den Taten des Sohnes zu tun?

So berichtet die Seite „Deutschland Kurier“ mit der reißerischen Überschrift „Ermittlungen gegen Tobias R. wegen Drogen: Vater des Irren von Hanau kandidierte für die Grünen!“.

Quelle: Deutschland Kurier
Quelle: Deutschland Kurier

Im Folgenden gehen wir auf die Behauptungen des Artikels ein, wobei wir bei dem offensichtlichsten Pseudo-Argument beginnen.

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„Vater des Irren von Hanau kandidierte für die Grünen“

Was jene Kandidatur nun mit dem Geisteszustand des Sohnes zu tun hat? Wir wissen es nicht! Vielleicht ist die Logik der AfD-nahen Seite, dass die Kinder von Mitgliedern der Partei „Die Grünen“ potentielle Amokläufer sind? Kann uns das jemand bitte erklären?

Denn tatsächlich war der Vater zu keinem Zeitpunkt Mitglied der Grünen, kandidierte aber 2011 ohne Mitgliedschaft auf einer Ortsbeiratsliste. In einer Pressemitteilung der Grünen heißt es dazu:

„Hans-Gerd Rathjen ist und war kein Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er kandierte 2011 ohne Mitgliedschaft bei den GRÜNEN auf einer Ortsbeiratsliste für Kesselstadt und wurde nicht gewählt. Nach seiner Kandidatur gab es keinen Kontakt mehr zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.“

Die Behauptung ist somit falsch.

„Ermittlungen gegen Tobias R. wegen Drogen“

In dem Artikel des „Deutschland Kurier“ wird sich dabei auf einen Absatz auf der Seite des „Spiegel“ berufen. Dort wurde am 20. Januar geschrieben:

„Nach SPIEGEL-Informationen ist R. in der Vergangenheit einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten. Gegen ihn sei wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt worden. Das Verfahren sei aber eingestellt worden.“

Um welches Betäubungsmittel es sich handelte, wird nicht näher erläutert, die möglichen Stoffe werden in den Anhängen I, II und III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt.

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Per E-Mail erkundigten sich die Kollegen von „Correctiv“ bei dem Generalbundesanwalt, ob es denn aktuelle Drogenermittlungen gegen Tobias R. gäbe, was allerdings verneint wurde.

Die Behauptung ist somit irreführend, es gibt gar keine aktuellen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Tat.

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Fazit

Mit Hängen und Würgen wird versucht, davon abzulenken, dass Tobias R. ganz eindeutig rassistisches Gedankengut hegte, stattdessen wird nach Strohhalmen gegriffen: Drogen und der Vater, beides Scheinargumente, die bei näherer Betrachtung keinem Faktencheck standhalten.

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