Ein Handelsregisterauszug kann manchmal nützlich sein, aber 750 Euro dafür zu verlangen, ist zu viel.

Für einen Handelsregisterauszug verrechnet das Unternehmen hinter online-handelsregister. eu zusätzlich 749,00 Euro – angeblich für die Freischaltung des Portals. Opfern ist meist nicht bewusst, wie dieser Betrag zustande kam. Eines ist klar: online-handelsregister.eu geht nicht seriös vor und hat diesen Betrag ohne Berechtigung abgezogen, denn beim Kaufabschluss wurde die sogenannte Button-Lösung nicht eingehalten.

Wer bei online-handelsregister. eu einen Handelsregisterauszug bestellt hat, wird spätestens bei der Abbuchung der Kosten überrascht sein. Das unseriöse Unternehmen bucht nämlich nicht den erwarteten Betrag, sondern über 750 Euro ab. Lesen Sie hier, wie Sie Ihr Geld möglicherweise wieder bekommen.

Button-Lösung nicht eingehalten: Sie müssen nicht bezahlen

Die Button-Lösung schreibt Unternehmen vor, wie die Bestellseite in einem Online-Shop bzw. bei einem online abgeschlossenen Vertrag auszusehen hat. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, welche Informationen dort wie aufgelistet sein müssen. Unter anderem muss unmittelbar vor dem „Jetzt kaufen“-Button der Gesamtpreis mit sämtlichen zusätzlichen Kosten angeführt werden. Bei online-handelsregister.eu ist das nicht der Fall:

MIMIKAMA
Auf der Bestellseite von online-handelsregister.eu wird die Button-Lösung nicht korrekt umgesetzt. Unter dem Gesamtbetrag befinden sich versteckte Kostenhinweise. / Bildquelle: Watchlist Internet

Die Bestellseite weist folgende Fehler auf:

  • Auf der Bestellseite wird ein anderer Gesamtpreis angeführt, als dann in Wahrheit abgebucht wird.
  • KäuferInnen werden in die Irre geführt, da der Kaufpreis fett gedruckt und gut ersichtlich dargestellt wird, tatsächlich aber ein viel höherer Betrag abgebucht wird.
  • Zusätzliche Kosten werden kaum ersichtlich dargestellt. Versteckte Kostenhinweise sind unzulässig!
  • Im Kleingedruckten werden zusätzliche Kosten in Höhe von 749,00 Euro für die Freischaltung des Portals angeführt:

*Freischaltung: Die Bestellung erfordert die zwingende und kostenpflichtige Freischaltung unseres Portales. Erst durch die kostenpflichtige Freischaltung ist der Kunde berechtigt, für die Laufzeit des Vertrages die Dienstleistungen zu den oben angegebenen Preisinformationen/Vorzugspreisen, in Anspruch zu nehmen.Die Höhe des einmaligen Entgelts zur Freischaltung beträgt einmalig 749,00 €.

Achtung

online-handelsregister. eu offline – Was kann ich tun?

Zahlreiche Opfer merken erst bei der Abbuchung, dass sie in eine Kostenfalle getappt sind. Um dem Problem auf den Grund zu gehen, rufen Opfer die Webseite erneut auf. In diesem Fall ist das aber nicht mehr möglich. online-handelsregister. eu ist nicht mehr aufrufbar. Was nun?

  • Da die Button Lösung nicht korrekt umgesetzt wurde, können Sie Ihr Geld zurückfordern und den Vertrag anfechten.
  • Kontaktieren Sie den Webseiten-Betreiber und konfrontieren Sie ihn mit den Problemen. Kontaktdaten finden Sie möglicherweise auf Ihrer Kreditkartenabrechnung oder am Kontoauszug.
  • Erstattet Ihnen das Unternehmen das Geld nicht zurück, können Sie sich an Ihre Bank bzw. an Ihr Kreditkarteninstitut wenden. Schildern Sie das Problem und weisen darauf hin, dass das Geld ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurde.
Quelle: Watchlist Internet
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)