E-Sport wird nicht als Sportart anerkannt.

Die Rufe nach Anerkennung des Gamings als Sport werden immer lauter. Jetzt hat ein vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten alle Träume wie eine Seifenblase platzen lassen:

Die Anerkennung von E-Sport als Sportart wurde abgelehnt.

Begründung: Der Begriff „Sport“ sei „durch die langjährige Rechtssprechung im traditionellen Sinne durch Anforderungen an die Körperlichkeit konkretisiert“. So der Gutachter Peter Fischer, Wirtschaftsjurist- und Wissenschaftler der Düsseldorfer Hochschule.

Das Spielen am Monitor falle nicht darunter.

Fischer widerspricht in seinem Gutachten allerdings in einem Punkt dem DOSB: die Unterscheidung von Simulationsspielen und dem e-Gaming genannten Rest sei „rechtlich nicht belastbar“.

Ein hart umkämpfter Markt

Dabei müssen E-Sportler körperlich und geistig fit sein, um sich in dem umkämpften Markt behaupten zu können. Tägliches Training, teilweise über mehrere Stunden ist ein Muss. Um körperliche Schäden wie Rücken- und Nackenbeschwerden zu vermeiden, steht Fitnesstraining an.

Aber es geht – wie immer – ums Geld verdienen. Gamer wollen gar nicht, dass ihr „Sport“ olympisch wird. Es geht um die steuerlichen und rechtlichen Aspekte. Und um Anerkennung.

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Anders als z.B. in den USA oder Asien, hängt Europa hinterher.

Riesengroße Events spülen viel Geld in die Kassen der Veranstalter und der beteiligten Firmen. „Wenn die merken, dass da viel Geld drin ist, wird das schon noch anerkannt.“ So ein Kommentar unter dem entsprechenden Artikel im österreichischen STANDARD.

Fernsehrechte seien dagegen an der Zielgruppe vorbei. Turniere und Meisterschaften werden zumeist auf Plattformen wie YouTube, Twitch oder bei Facebook gestreamt.

Fazit:

Laut des vom DOSB in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten ist Gaming kein Sport, da in erster Linie der körperliche Aspekt fehlt.

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Den Gamern geht es dabei um die Anerkennung als Profisportler, die steuerliche und rechtlichte Vorteile mit sich bringt.

Well played!

Autorin: Ingrid Brockhaus
Quelle: derStandard
Artikelbild: Shutterstock / Von ShotPrime Studio

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