EU-Verordnung soll Klarheit schaffen

Supermarktprodukte bestehen heutzutage häufig aus Zutaten verschiedener Herkunft – die jeweilige Herkunft oft unklar. Die Info, woher ein Lebensmittel kommt, würde Vertrauen schaffen. Seit April 2020 ist eine EU-Verordnung in Kraft, die genau das bewirken sollte und Hersteller dazu verpflichtet, anzugeben, woher Primärzutaten eines verarbeiteten Produkts kommen.

Was ist eigentlich eine Primärzutat?

Eine Primärzutat ist eine Zutat, die mehr als 50 Prozent des Produkts ausmacht oder die die Kunden mit dem Produkt in Verbindung bringen. Bei einer Salami-Pizza also neben der Herkunft des Hauptbestandteils Mehl auch die Herkunft der Salami – auch wenn sie weniger als 50 Prozent Bestandteil der Pizza ist.

Nur bei Herkunftsversprechen

Das Problem: Nur wenn eine Herkunft versprochen wird, muss der Hersteller angeben, woher die Primärzutaten kommen. Bei einer italienische Salamipizza, die mit „made in Italy“ oder einer Italienflagge gekennzeichnet ist, müssen die Herkünfte der Primärzutaten angegeben werden. Bei einer Pizza mit italienischer Salami nur die Herkunft der Salami. Die Menge der betroffenen Supermarktprodukte ist daher mit etwa 20 Prozent aller Produkte sehr gering.

Undurchsichtige Kennzeichnung

Nächstes Problem: Die Herkunft muss nur sehr grob angegeben werden. Dabei reichen Formulierungen wie „aus der EU“ bzw. „nicht aus der EU“ oder wie im Beispiel der italienischen Pizza gar „nicht aus Italien“.

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Quellen:
SWR Marktcheck
Durchführungsverordnung (EU) 2018/775
Bekanntmachung der Kommission über die Anwendung von Artikel 26 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1169/20112020/C 32/01

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