Seit 4 Jahren bereits macht im Netz ein Anzeige aus einer Zeitung die Runde, die immer wieder aufs Neue veröffentlicht wird.

Dies ist auch der Grund, warum diese immer wieder bei uns landet und Nutzer weitere Informationen darüber wollen, da sie einen Fake dahinter vermuten. Erst am 13.07.2019 wurde dieser Zeitungsausschnitt abermals in Umlauf gebracht, wie man an diesem Screenshot erkennen kann!

Nutzeranfrage per Screenshot
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Der Titel der Anzeige: “Ihr Testament hilft! Schenken Sie Flüchtlingen eine Zukunft – mit Ihrem Testament” verwundert viele Nutzer!

Gab es diese Anzeige und stimmt deren Aussage?

Ja diese Anzeige gab es einmal, aber wenn man in seinem Testament keine bestimmte Person mittels eines Namens erwähnen, sondern es wird die „UNO-Flüchtlingshilfe“ im Gesamten als Mit- oder Alleinerbe eingesetzt.

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Die UNO-Flüchtlingshilfe selbst schreibt dazu:

Kann ich die UNO-Flüchtlingshilfe testamentarisch bedenken?

Ja, Sie können die UNO-Flüchtlingshilfe als Allein- oder Miterben oder auch mit einem Vermächtnis in einem Testament oder Erbvertrag bedenken. Die häufigste Form ist die des Vermächtnisses.

Wenn Sie dauerhaft helfen möchten, besteht die Möglichkeit, sich mit Ihrem Testament in der Stiftung der UNO-Flüchtlingshilfe zu engagieren – mit einer Zustiftung, einem Stiftungsfonds oder der Gründung einer Treuhandstiftung.

Informationen zur Stiftung der UNO-Flüchtlingshilfe finden Sie hier: UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung

Sollten Sie sich entschieden haben, die UNO-Flüchtlingshilfe in Ihrem Testament zu bedenken, können die folgenden Formulierungen für Ihr Testament hilfreich sein.

Hilfreiche Formulierungen

a) Sie möchten die UNO-Flüchtlingshilfe als Miterben einsetzen:

„Zu meinen Erben setze ich mit drei Vierteln meines Vermögens meine Tochter Marianne Schmidt und mit einem Viertel die UNO-Flüchtlingshilfe e.V. ein.“

b) Sie möchten die UNO-Flüchtlingshilfe mit einem Vermächtnis bedenken und ihr einen bestimmten Geldbetrag, eine Immobilie, Wertpapiere oder einen Wertgegenstand vermachen:

„Ich vermache der UNO-Flüchtlingshilfe e.V. einen Geldbetrag von 10.000 Euro.“ Oder: „Die UNO-Flüchtlingshilfe e.V. soll als Vermächtnis das Sparbuch Nr. abc bei der xy-Bank erhalten.“

c) Sie möchten die UNO-Flüchtlingshilfe als Alleinerben einsetzen:

„Alleinerbe meines gesamten Vermögens soll die UNO-Flüchtlingshilfe e.V. sein. Meinem Patenkind Michael Müller vermache ich einen Geldbetrag in Höhe von 20.000 Euro.“

Fazit:

Auch wenn der Titel aussagt, dass man mit seinem Testament direkt einem Flüchtling hilft, so stimmt das nicht ganz. Man unterstütze nämlich nicht direkt einen Flüchtling als Person, sondern die UNO-Flüchtlingshilfe im Gesamten!

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Weitere Information zu diesem Thema, finden Sie hier vor!

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)