“Pressesperre: Migranten vergewaltigen deutsche Mädchen”

Seit Jahren bekommen wir immer wieder Anfragen zu zwei Artikeln, die immer wieder auf Facebook geteilt werden und die Nutzer fragen uns was wir dazu sagen denn es sind schlimme Artikel mit einem gewissen Unterton und stellen in Wahrheit wieder einmal eine Hetze dar.

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Wir möchten an dieser Stelle nur zwei kurze Ausschnitte aus dem Artikel hervorheben!

Pressesperre: Migranten vergewaltigen deutsche Mädchen

In Deutschland häufen sich die Verbrechen dramatisch und immer öfter sind dabei Migranten im Spiel. Ein 16-jähriges Mädchen wurde in Mainz von drei Türken derart brutal vergewaltigt, dass es vier Tage in Lebensgefahr schwebte, einen künstlichen Darmausgang erhalten musste und nie mehr Kinder gebären kann.

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Die Täter waren zwei 17-jährige und ein 19-jähriger mit türkischem Migrationshintergrund.

Hier geht es zu dem erwähnten Bericht: http://www.inhr.net/de/artikel/pressesperre-migranten-vergewaltigen-deutsche-mädchen

Unsere Meinung zu diesen Berichten!

1) Ja, diesen Vorfall hat es tatsächlich gegeben.

2) Für den Sachverhalt war und ist es nicht wichtig, aus welchem Umfeld die Täter stammen.

3) Solche Berichte stammen zumeist aus einschlägigen Kreisen und werden sehr oft für reine Propagandazwecke missbraucht.

4) Offizieller Pressebericht des Polizeipräsidiums Mainz vom 20.2.2012

UPDATE 28.11.2013

Wir von Mimikama/ZDDK haben bei der NOZ.de nachgefragt und dürfen folgendes mitteilen!

Sehr geehrter Herr Wolf, Sie hatten unser Haus wegen eines  fremdenfeindlichen Artikels angeschrieben.  Dieser Beitrag ist uns bekannt.

Dort werden Passagen aus einem Neue OZ-Artikel zitiert und in einem völlig verqueren Kontext gebracht.

Rechtlich besitzen wir dagegen leider keine Handhabe. Den Artikel füge ich gerne bei.

Mutter drängt Sohn zum Kindesmissbrauch

Landgericht Osnabrück verurteilt 26-Jährigen und dessen Eltern zu Haftstrafen auf Bewährung

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Von Von Franz-Josef Raders 25.05.2011, 12:00 Uhr / 25.05.2011: NST / Neue Osnabrücker Zeitung 121 / Seite:9

Osnabrück. Für das elfjährige Opfer waren es wohl die bislang schlimmsten Tage des Lebens. Im Oktober 2006 ist das Mädchen aus Lübeck von der Familie eines entfernten Verwandten aus dem Osnabrücker Land entführt worden. Das Kind sollte als Ehefrau an einen damals 21-Jährigen verkuppelt werden, der es schließlich vergewaltigte. Dafür hat das Landgericht Osnabrück den Mann gestern zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Auch seine Eltern, die der Anstiftung beziehungsweise Beihilfe der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt waren, sind zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Familie lebt erst seit 1995 in Deutschland und stammt aus einem muslimischen Kulturkreis. Dort zählt der Geschlechtsverkehr auch mit pubertierenden Minderjährigen zum Zwecke einer Familiengründung angeblich zu lange gelebten Traditionen. Das ist der Elfjährigen aus Lübeck vor knapp fünf Jahren zum Verhängnis geworden. Einer ihrer Großonkel hat sich damals mit den Eltern des damals 21-jährigen Angeklagten auf eine sogenannte einvernehmliche Entführung geeinigt. Die Mutter des Mädchens ahnte nichts von den schrecklichen Hintergründen, als das Kind in den Landkreis Osnabrück verschleppt wurde.

In der Wohnung der Familie angekommen, lief dann aber „alles aus dem Ruder“ – wie es gestern vor Gericht immer wieder hieß. Die Elfjährige empfand keinerlei Zuneigung zu dem zehn Jahre älteren Bräutigam. Doch alle Vorbereitungen waren im Oktober 2006, den kulturellen Traditionen entsprechend, getroffen. Eine ganze Nacht lang verbrachten der Hauptangeklagte und die Elfjährige gemeinsam im Bett, ohne dass es jedoch zu Geschlechtsverkehr gekommen ist. Der damals 21-Jährige hatte zunächst darauf verzichtet, weil das von seinen Eltern auserwählte Mädchen sexuelle Kontakte mit ihm strikt ablehnte.

Umfassendes Geständnis

Doch die Eltern des Mannes ließen nicht locker. Insbesondere die Mutter des heute 26-Jährigen reagierte wütend, machte ihrem Sohn schwere Vorwürfe und forderte ihn zum Geschlechtsverkehr mit der vermeintlichen Schwiegertochter in spe auf. Wieder hielten sich beide nicht daran und wurden am nächsten Morgen erneut in die psychologische Mangel genommen. Die Mutter drohte den beiden damit, sich persönlich so lange neben das Bett zu setzen, bis der Beischlaf vollzogen sei. Danach wendete der Hauptangeklagte Gewalt an und zwang die Elfjährige zum Geschlechtsverkehr. Als das weinende Kind sich mit seinem Schicksal nicht abfinden konnte, durfte es schließlich zurück nach Lübeck.

Erst zwei Jahre später wurden Betreuer des dortigen Jugendamtes auf das Mädchen wegen seines auffälligen Verhaltens aufmerksam. Ermittlungen kamen ins Rollen, die erst jetzt zum gerichtlichen Abschluss führten.

Sowohl der heute 26-jährige Haupttäter als auch seine Eltern legten vor dem Landgericht umfassende Geständnisse ab, sodass dem Opfer eine Aussage über die schlimmen Tage im Oktober 2006 erspart blieb. Ihnen war offenbar auch bekannt, dass Geschlechtsverkehr mit unter 14-Jährigen unabhängig von jeder kulturellen Tradition eine Straftat ist, die auch in ihrem Herkunftsland strafrechtlich verfolgt wird. Nach einer Vermisstenmeldung hatten die Entführer aus dem Osnabrücker Land im Oktober 2006 nämlich mit ihrem elfjährigen Opfer die Wohnung gewechselt, um einer möglichen polizeilichen Verfolgung zu entgehen. Außerdem war dem Kind das Handy abgenommen worden, damit es keine Hilfe herbeirufen konnte.

Eine Tat, die auch nach Feststellungen der Verteidiger der drei Angeklagten durch nichts zu entschuldigen ist. Das betonte auch der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Große Strafkammer verhängte mit zwei Jahren Haft für den 26-Jährigen die auch von der Staatsanwaltschaft geforderte Mindeststrafe. Die 51-jährige Mutter wurde als Anstifterin zur gleichen Strafe verurteilt, der 52 Jahre alte Vater zu einem Jahr und sechs Monaten. Alle drei bekommen eine Strafaussetzung zur Bewährung auf drei Jahre.

Eine von der Anklagevertreterin zusätzlich geforderte Verurteilung zu einer Geldstrafe von jeweils 500 Euro lehnte das Gericht ab. Alle drei sollten jeweils das Geld in monatlichen Raten von 25 Euro abstottern. Das mache nicht viel Sinn, meinte der Richter, weil die Hartz-IV-Empfänger dafür keinen finanziellen Spielraum haben. Auch zu sozialen Diensten sind sie nicht verpflichtet worden, weil die drei dann für mögliche Jobangebote nicht zur Verfügung stehen.

Quellenangabe:

Dr. Berthold Hamelmann
______________________
Neue Osnabrücker Zeitung
Chefredaktion
Breiter Gang 10-16
49074 Osnabrück
www.noz.de

An dieser Stelle möchten wir auf diese Berichte hinweisen.

1) Moderne Hexenjagd auf Facebook:
https://www.mimikama.org/allgemein/moderne-hexenjagd-auf-facebook/

2) Pressesperre: Also recherchieren wir jetzt selbst! Oder versuchen es zumindest.
http://bilddirdeinenzucker.wordpress.com/tag/hetze/

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)