USA: Inkassobüros dürfen Schuldner über Social Media kontaktieren

Autor: Ralf Nowotny


Liebe Leserin, lieber Leser,

jeden Tag strömt eine Flut von Informationen auf uns ein. Doch wie viele davon sind wirklich wahr? Wie viele sind zuverlässig und genau? Wir bei Mimikama arbeiten hart daran, diese Fragen zu beantworten und dir eine Informationsquelle zu bieten, der du vertrauen kannst.

Aber um erfolgreich zu sein, brauchen wir deine Hilfe. Du hast es in der Hand, eine Welt voller vertrauenswürdiger Informationen zu schaffen, indem du uns jetzt unterstützt. Jede Unterstützung, ob groß oder klein, ist ein wichtiger Beitrag zu unserer Mission.

Werde Teil einer Bewegung, die sich für die Wahrheit einsetzt. Deine Unterstützung ist ein starkes Signal für eine bessere Informationszukunft.

❤️ Herzlichen Dank

Du kannst uns entweder via PayPal oder mittels einer Banküberweisung unterstützen. Möchtest Du uns längerfristig unterstützen, dann kannst Du dies gerne mittels Steady oder Patreon tun.


Eine Facebook-Message von einem Inkassobüro? Das kann nun per Gesetz Schuldnern in den USA passieren.

Ein neues US-Gesetz erlaubt Schuldeineintreibern, ihre Schuldner via Social Media zu kontaktieren. Das Gesetz des Consumer Financial Protection Bureau ist bereits am Dienstag in Kraft getreten und enthält strenge Richtlinien bezüglich der Durchführung. Das neue Gesetz betrifft Millionen Amerikaner. Einer Umfrage des Consumer Financial Protection Bureau zufolge wurden 2017 in den USA über 70 Mio. Menschen von einem Schuldeneintreiber kontaktiert.

Weitere Kommunikationswege

Die „Debt Collection Rule“ ist Teil des übergreifenden „Fair Debt Collection Practices Act“, der regelt, wie Inkassobüros ihre Schuldner kontaktieren dürfen. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1977 und entstand somit lang vor den Zeiten von Social Media. Die Definition von Kommunikation innerhalb des Gesetzes wurden dementsprechend angepasst und im vergangenen Jahr um neue elektronische Kommunikationswege wie E-Mail, Textnachrichten und Social Media ergänzt. Die Änderungen erlauben Schuldeneintreibern nun, ihre Schuldner auch via E-Mail, Textnachrichten oder über diverse Social-Media-Plattformen zu kontaktieren.

Strenge Richtlinien

Die neue Bestimmung enthält jedoch strenge Richtlinien, an die sich Schuldeneintreiber halten müssen. Nachrichten müssen beispielsweise immer privat als Direktnachricht geschickt werden, keiner der Follower oder Freunde auf der Plattform des Schuldners sollte in der Lage sein, die Mitteilungen zu sehen. Zudem müssen Schuldeneintreiber, wenn sie Schuldnern auf Social Media eine Freundschaftsanfrage oder eine Direktnachricht schicken, immer ihre Identität preisgeben und ihre wahren Absichten bekannt machen. Außerdem muss dem Schuldner stets die Option gelassen werden, keine weitere Kontaktaufnahme über soziale Medien mehr zu wollen.


Quelle: PT
Auch interessant:
Kürzere Kündigungsfristen bei automatischen Vertragsverlängerungen und auch Entschädigung bei zu langsamen Breitband-Internetverbindungen sind durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes künftig möglich.


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Mehr von Mimikama