Instagram: 405 Millionen Euro Strafe

Bruch der Privatsphäre von Kindern: Die Social-Media-Plattform Instagram muss eine Strafsumme von 405 Millionen Euro aufgrund eines Verstoßes gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zahlen.

Autor: Tom Wannenmacher

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Die irische Datenschutzkommission DPC (Irish Data Protect Comission) teilte am Montag, 5.9.2022, mit, dass eine Geldstrafe für die Meta-Tochter Instagram verhängt wurde, weil das soziale Netzwerk Datenschutz- und Privatsphäreauflagen für Minderjährige nicht eingehalten hat.

Darunter sollen sensible Daten wie z.B. Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Kindern veröffentlicht worden sein. §8 der DSGVO schreibt jedoch vor, dass bei Kindern unter 16 Jahren eine Einwilligung von Erziehungsberechtigten erfolgen muss, um die persönlichen Daten überhaupt seitens Instagram verarbeiten zu dürfen. Die online Plattform müsste also durchgehend das Alter ihrer User überprüfen, um festzustellen, bei welchen Benutzern eine solche Einwilligung benötigt wird.

Der Publisher Andy Burrows, der für die NSPCC (Organisation Prevention of Cruelty to Children) die Kindersicherheit im Digitalraum überwacht, äußert sich zu dem Verstoß. Übersetzt heißt es:

„Dies war ein schwerwiegender Verstoß, der erhebliche Auswirkungen auf den Schutz und das Potenzial hatte, Kindern, die Instagram nutzen, echten Schaden zuzufügen. Das Urteil zeigt, wie eine wirksame Durchsetzung Kinder in sozialen Medien schützen kann, und unterstreicht, wie die Regeln Kinder online bereits sicherer machen.“

Andy Burrows

Ferner fordert er von der neuen Premierministerin Liz Truss eine umfangreiche Einführung der „Online Safety Bill“, einem Gesetzesvorschlag zur Verbesserung der Internetsicherheit, welcher bereits Mitte Mai 2021 als Entwurf veröffentlicht wurde 

Meta wehrt sich

Der Konzern Meta wehrt sich und möchte der hohen Geldstrafe entgegenwirken; die Feststellung des Verstoßes beziehe sich auf veraltete Einstellungen. Meta versichert, gegenüber der BBC, dass es inzwischen Funktionen auf der Plattform gibt, die explizit Kinder und Jugendliche schützen. Diesbezüglich hat das soziale Netzwerk bereits Anfang des Jahres ein Maßnahmenpaket veröffentlicht, worunter auch eine neue Methode zur Altersverifikation enthalten sei. So soll künftig verhindert werden, dass User das Mindestalter von 13 Jahren unterschreiten, wenn sie Instagram beitreten wollen.

Im Statement erwähnt das Unternehmen außerdem, dass mittlerweile alle NutzerInnen unter 18 Jahren automatisch ein privates Konto erhalten, sobald sie Instagram beitreten. Daraus folgt, dass nur Personen, denen sie folgen, sehen können, was von den NutzerInnen gepostet und veröffentlicht wird und keine unbekannten Menschen Nachrichten an die Jugendlichen versenden können. Dadurch seien sie vor ungewollten Kontaktanfragen geschützt. Auch weise Instagram inzwischen aktiv auf Vorteile dieser privaten Accounts hin.

Aufgrund dessen sei die Geldstrafe für Meta nicht nachvollziehbar und sie beabsichtigen, Berufung einzulegen.

Mit 405 Millionen Euro liegt das Bußgeld im Ranking der für DSGVO-Verstöße auferlegten Strafzahlungen auf Platz zwei und einzig hinter einer Amazon Strafzahlung aus dem Jahr 2021 in Höhe von 746 Millionen Euro.

Quellen:
DSGVO §8
BBC
Gesetzesvorschlag „Online Safety Bill“
Data Protection Commission

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Autor: Nick L.

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