Huch, was winkt uns da aus dem Bereich Werbeanzeigen auf Facebook entgegen? Eine kleines Feld, welches dazu auffordert, doch jetzt Produkttester zu werden. Darauf abgebildet sind einige Produkte der Firma “Maggi”, sowie ein Besteckset. Zusätzlich bekommt man den Hinweis, dass dieses Gewinnspiel (man ist sich nicht einig, ob nun ein Produkttest oder ein Gewinnspiel) kostenlos ist.

Wir können hierzu recht klar sagen, dass es sich um ein klassisches Internet-Gewinnspiel handelt, welches von einer Firma aus der Schweiz veranstaltet wird, die sich auf Direktmarketing spezialisiert hat. Der Veranstalter ist also nicht Maggi. Direktmarketing bedeutet in diesem, so wie auch vielen anderen Fällen, dass die Adressen der Teilnehmer verkauft werden und man selbst bei der Teilnahme dazu einwilligt, dass die eigenen Adressdaten gehandelt werden dürfen.

Besonders spannend ist jedes Mal, dass diese Art der Gewinnspiele auf Facebook gesondert beworben werden. Facebook verdient also auch seine paar Euro daran.

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Und nun steht man da, klickt auf diesen Link und schaut hin: ja, hier ist eine Webseite im Corporate Design der Maggi Produkte aufgebaut. Nun kann man auch deutlich erkennen, dass es sich bei dem abgebildeten Besteckset um ein WMF Produkt handelt. Dieses Gewinnspiel ist also ein echter Klassiker, denn der Veranstalter spielt mit bekannten Markennamen und Brandings, um eine Vertrauensbasis zu schaffen. Der Gewinnspielveranstalter nutzt übrigens durchgehend die falsche Schreibweise “Maggie”.

Und mal so ganz unter uns: wer kann auf Anhieb die Einverständniserklärung problemlos lesen? Für all diejenigen, die sie gar nicht erst finden, haben wir jene Erklärung mal rot eingekreist:

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Und, was steht dort? Wir helfen, denn es ist schon recht schwierig, die weiße Schrift auf dem gelben Hintergrund zu erkennen:

Ich bin einverstanden, dass der Veranstalter und seine Partner mich per E-Mail (max. 14 Partner) über Angebote aus ihrem jeweiligen Geschäftsbereich informieren. Die Partner kann ich hier selbst bestimmen, ansonsten erfolgt eine Auswahl durch den Veranstalter nach freiem Ermessen. Das Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen. Weitere Infos dazu hier.

Wie Eingangs bereits geschrieben, hat weder Maggi, aber auch WMF etwas mit diesem Gewinnspiel zu tun. Diese beiden Namen müssen lediglich als Lockvogel herhalten. Der eigentliche Veranstalter ist die CEOO Marketing GmbH aus Zürich.

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Datenhandel

Denn genau darum geht es hier. Man muss sich im Klaren sein: diese Gewinnspiele sind nicht illegal. Es ist das Ziel der Veranstalter, so viele Datensätze wie möglich zu erlangen, um diese an “Sponsoren” oder ähnliche Firmen verkaufen zu können, denn Datensätze sind Handelsware. Dabei bemerken die Teilnehmer jedoch zumeist erst spät oder sogar gar nicht, um was es hier genau geht.

Und hinter dieser Handelsware steckt auch ein Handelsnetz und verschiedene Namen tauchen dabei immer wieder auf. In dem vorliegenden Gewinnspiel liest man beispielsweise:

Veranstalter des Gewinnspiels ist die CEOO Marketing GmbH
Maggie ist nicht Veranstalter des Gewinnspiels und steht nicht mit dem Veranstalter in einer geschäftlichen Beziehung.

Das bedeutet, es geht um die Erstellung vollständiger und korrekter Datensätze, welche zu Werbezwecken verkauft werden. Hierbei bekommen die Partner, welche diese “Partnerprogramme” (Affiliates) einsetzen eine Provision pro Datensatz. Je besser das Zugpferd, also die davor errichtete Lockmethode, desto mehr Datensätze kommen am Ende dabei heraus. Das ist nicht neu, aber auch nicht illegal.

Und das ist auch der Grund, warum man immer zwei verschiedene Schritte vorfindet: in diesem Fall die Fake News mit ihren 90 Provisionslinks stammen aus anonymer Hand, die lediglich mit Hilfe eines Provisionscodes ein paar Euros einsacken möchte. Hierbei handelt es sich NICHT um den echten Gewinnspielveranstalter, dieser wird lediglich “eingebaut” und stellt das letzte Ziel in dem Verlinkungsspielchen dar.

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)