Durch die Änderungen im Telekommunikationsrecht ab 1. Dezember haben Verbraucher mehr Möglichkeiten, was ihre Internetverträge angeht.

Am 1. Dezember 2021 treten Änderungen im Telekommunikationsrecht in Kraft. In Zukunft können Nutzerinnen und Nutzer unter anderem schneller kündigen. Ist die anfängliche Vertragslaufzeit abgelaufen, gilt nun eine Kündigungsfrist von einem Monat.

„Die neuen Regelungen ermöglichen einen schnelleren Wechsel des Anbieters“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Es bleibt zu hoffen, dass hierdurch flexiblere und bessere Vertragsbedingungen angeboten werden.“

Minderungsrecht bei Bandbreiten-Unterschieden

Außerdem erhalten Verbraucher ab 1. Dezember ein Minderungsrecht, wenn ihre tatsächliche Bandbreite regelmäßig und erheblich von der im Vertrag vereinbarten Bandbreite abweicht. Bei besonders drastischen Unterschieden gibt es sogar ein Sonderkündigungsrecht.

„Wir hoffen, dass Vertragsleistungen, insbesondere die Bandbreite, künftig von Anfang an transparent und wahrheitsgemäß angeboten und auch geliefert werden“, so Halm. „Dass Nutzer sich nicht auf die Angaben verlassen können und mehr als nötig zahlen sollen, ist nicht mehr tragbar.“

Mit diesen neuen Rechten für Verbraucher setzt der deutsche Gesetzgeber eine europäische Richtlinie zur elektronischen Kommunikation um.

Verbraucher können die Geschwindigkeit ihrer Internetverbindung selbst prüfen. Eine Anleitung dazu (in leichter Sprache) gibt es HIER.

Bei individuellen Fragen und Problemen zu ihrem Internetvertrag können Betroffene die Beratung der Verbraucherzentrale Bayern nutzen. Informationen dazu sind zu finden auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bayern. Allgemeine Auskünfte gibt es am Servicetelefon der Verbraucherzentrale Bayern unter (089) 55 27 94-0.

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Quelle: Verbraucherzentrale Bayern

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