„K-Fall“ – Söder ordnet Katastrophenfall erneut an, kein Kriegsrecht!

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Autor: Ralf Nowotny

Falsch
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In einschlägigen Medien wird behauptet, Söder habe mit dem „K-Fall“ das Kriegsrecht ausgerufen. Er redet aber vom erneuten Katastrophenfall.

Am 10. November hat der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söderaufgrund der aktuellen besorgniserregenden Situation in der Corona-Pandemie die Feststellung des Katastrophenfalls ab dem 11. November 2021 angeordnet (siehe HIER).
In einem verbreiteten Video redet Söder vom „K-Fall“, doch einschlägige Medien deuten das K nicht als „Katastrophe“, sondern als „Krieg“.

Um dieses Video handelt es sich:

Auch auf Telegram wird das Video verbreitet:

Katastrophenfall, nicht Kriegsrecht!

Zahlreiche Medien berichteten über Söders Ankündigung, unter anderem der Bayerische Rundfunk, Deutsche Welle und Nordbayern. Eine einschlägige österreichische Seite (archiviert HIER) poltert trotzdem gleich in der Überschrift „Söder plant Kriegsrecht und damit Militär-Einsätze in Bayern“.

Haben manche ein Gedächtnis wie ein Goldfisch?

Ein Goldfisch hat, entgegen landläufiger Meinung, ein relativ langes Gedächtnis: Sie können sich bis zu 5 Monate lang an etwas erinnern.

Genauso sieht es wohl auch mit diversen Telegram-Nutzern und Seiten aus:
Es ist erst 5 Monate her, dass Bayern den Katastrophenfall beendete. Dieser dauerte vom 9. Dezember 2020 bis zum 6. Juni 2021 (siehe HIER).

Ist in dieser Zeit etwa Militär in Bayern aufmarschiert? Nein!

Was bedeutet denn der Katastrophenfall?

Das erklärte Söder selbst, als der Katastrophenfall in Bayern im Dezember 2020 erstmals ausgerufen wurde. So helfe die Ausrufung „ganz praktisch, die Krankenhaus-Situation bayernweit besser zu steuern“, zudem würden „finanzielle Fragen für die Kommunen besser geregelt“.

Die Ausrufung von Katastrophenfällen ist auch nicht ungewöhnlich, so werden diese oftmals regional beschränkt bei Unwetterkatastrophen ausgerufen. Es ist dadurch leichter, Feuerwehren, Rettungsdienste oder das Technische Hilfswerk zu rekrutieren. In dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz ist zudem geregelt, wie Helfern Arbeits- und Verdienstausfälle erstattet werden.

Die Ausrufung des Katastrophenfalls ist also eine rein organisatorische Maßnahme. Sie bedeutet nicht, dass das Kriegsrecht ausgerufen wurde.

Fazit

Die Behauptung, dass Söder damit das Kriegsrecht ausgerufen habe, ist also völliger Humbug. „K-Fall“ meint den Katastrophenfall, nicht das Kriegsrecht!


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