Egal ob Karneval oder Fasching – in der fünften Jahreszeit wird ausgiebig gefeiert und das nutzen manche für ihre Zwecke aus.

Im Volksmund sind Flüssigkeiten wie beispielsweise Liquid Ecstasy als K.O.-Tropfen bekannt. Meist Unbekannte mischen ihren Opfern die Tropfen in Getränke und machen sie damit willen- oder sogar bewusstlos, um sie anschließend zu berauben oder zu vergewaltigen.

Die Polizei gibt Tipps, wie sich jeder schützen kann.

Kurz mal das Glas für einen Gang nach draußen stehen gelassen, ein Unbekannter schmeißt eine Runde für die ganze Bar – so oder so ähnlich spielen sich die Szenarien ab, in denen Gelegenheiten entstehen, unbeobachtet sogenannte K.O.-Tropfen ins Getränk gemischt zu bekommen.

Oft handelt es sich dabei um GHB (Gammahydroxybutyrat), auch bekannt als Liquid Ecstasy.

Es werden aber auch andere farb- und geruchlose Medikamente und Beruhigungsmittel verwendet.

Schon zehn bis zwanzig Minuten nach der unbewussten Einnahme beginnen die Tropfen zu wirken: Nach anfänglicher Euphorie folgen Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das Opfer wacht später auf und kann sich an nichts erinnern.

Eine Kombination aus Alkohol oder anderen Drogen mit solchen K.O.-Tropfen ist besonders gefährlich. Häufig kann sich das Opfer danach gar nicht oder nur noch verschwommen daran erinnern, was passiert ist.

Durch diesen Mischkonsum erhöht sich zudem enorm das Risiko, einen gesundheitlichen Schaden davonzutragen. Bei einer zu hohen Dosis kann es zum Ersticken durch Atemlähmung kommen.

Hat man den Verdacht, dass einem K.O.-Tropfen verabreicht wurden, z.B. weil man motorische oder psychische Auffälligkeiten verspürt, die man sich nicht erklären kann, sollte man schnellstens einen Arzt aufsuchen. K.O.- Tropfen können nur wenige Stunden nach dem Konsum in Urin oder Blut nachgewiesen werden.

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Dann ist es wichtig, sofort Anzeige bei der Polizei zu erstatten, denn das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen wie gefährliche Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungs- bzw. Arzneimittelgesetz.

Nur mit einer Anzeige ist es möglich, Täter dingfest zu machen und damit auch andere davor zu schützen, ebenfalls Opfer zu werden.

Tipps:

  • Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
  • Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.
  • Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.
  • Aufeinander achten und Getränke nicht aus den Augen lassen.
  • Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.

Weitere Informationen zum Thema K.O.-Tropfen finden Sie unter:

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