Kein Platz für Obdachlose?

Autor: Jens | ZDDK | MIMIKAMA

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Der Winter naht und in Hamburg bleiben warme Unterkünfte leer.

Unzählige Anfragen erreichten uns zu folgenden Statusbeitrag:

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In einer Hamburger Wohnunterkunft ist im Moment kein Platz für Flüchtlinge, Wohnungslose und Wanderarbeiter aus Osteuropa. Sie übernachten in sogenannten Erstaufnahmen oder Notunterkünften. Außerdem leben rund 2.000 auf der Straße.

Stimmt das?

Ja es stimmt, es gibt keinen Platz für Obdachlose, aber nicht weil die Verwaltung sich krumm legt, sondern weil die Verträge mit den Bürgerinitiativen es nicht zulassen.

In den Erstaufnahmen für Flüchtlinge sind aber seit einigen Wochen mehr als 4.500 Plätze ungenutzt. Der Zentrale Koordinierungsstab für Flüchtlinge (ZFK) gibt an, dass es unmöglich sei, die Plätze anders zu belegen, diese Erstaufnahmen seien äußerst einfache Unterkünfte.

Wenig Privatsphäre, keine Kochgelegenheiten, Mehrbett Zimmer. Sie würden nicht dem Standard einer Folgeunterkunft entsprechen und wären somit nicht geeignet für Flüchtlinge mit Bleiberecht und Wohnungslose.

Einen Umbau schließt die Behörde aber ebenfalls aus, die Unterkünfte seien auch nicht leer, sondern nur „luftiger belegt“. Kompliziertes Baurecht, befristete Mietverträge, die Bürgerverträge und hohe Kosten würden eine Umbaumaßnahme unmöglich machen.

Kleiner Exkurs zu den Bürgerverträgen:

Aus diesem Artikel geht hervor, dass die Verwaltung zwar gewillt ist neue Unterkünfte für Wohnungslose zu bauen, aber vielfach schlicht von den Anwohnern am Bau gehindert wird.

Technisch machbar

Technisch wäre ein Umbau umsetzbar und wäre aufgrund der hohen Zahl an Obdachlosen sicherlich auch sinnvoll. Es gab entsprechende Umbauten in der Vergangenheit, allerdings wäre es so kurz vor dem Winter kaum noch zu beenden, der damalige Umbau hat etwa neun Monate gedauert.

Regelung in Hamburg

Dabei gibt es in Hamburg eigentlich eine recht gute Regelung. Hartz – IV – Empfänger und Flüchtlinge mit Bleiberecht haben Anspruch auf die öffentlich – rechtliche Unterbringung. Verliert jemand seine Wohnung, soll er von den Fachstellen für Wohnungsnotfälle in eine dieser öffentlich – rechtlichen Folgeunterkünfte vermittelt werden. In diesen Unterkünften bekommen die Bedürftigen einen Schlüssel für ihren Wohnbereich und können sich selber versorgen. Die Qualität dieser Unterkünfte ist deutlich höher als für Erstaufnahmen für Flüchtlinge und in den Notunterkünften für Obdachlose. Hamburg stellt etwa 25.000 Plätze in Folgeunterkünften bereit, aber derzeit sind alle belegt.

Das hat Folgen

Deshalb leben im Moment etwa 7.000 Flüchtlinge in den Erstaufnahmen, obwohl sie eigentlich einen Anspruch auf einen Platz in einer der Folgeunterkünften hätten. Die Diakonie schätzt, dass außerdem 2.000 Menschen auf Hamburgs Straßen leben, von denen nach Experteneinschätzungen etwa ein Drittel einen Anspruch auf eine Bleibe hätten. In den Notunterkünften stehen aber nur etwa 950 Schlafplätze bereit und das auch nur während der Wintermonaten.

Seltsame Lesart

Natürlich kann man jetzt wie die „Kritische-Presseschau“ argumentieren:

Der Winter naht und wieder werden Obdachlose erfrieren, wo es bei den Migranten einfach war Gesetze außer Acht zu lassen, so ist dies bei Obdachlosen anscheinend nicht möglich.

Liest man den ganzen Artikel bei der „Kritische-Presseschau“ sieht man, sie bezieht sich auf die „Mopo“ und zitiert von dort den Sprecher der Sozialbehörde Marcel Schweitzer:

„Die Erstaufnahmen mit Gemeinschaftsverpflegung waren ausschließlich für Flüchtlinge genehmigt. Folgeunterkünfte hingegen sind öffentlich-rechtliche Unterbringungen, die neben Flüchtlingen auch Wohnungslosen zustehen.“

Schaut man in die „Mopo“ so findet man aber auch dort den Verweis auf die Bürgerverträge, die die Stadt mit Bürgerinitiativen abgeschlossen hat, durch diese Bürgerverträge wurden die Plätze der öffentlich – rechtlichen Unterbringung auf 300 pro Standort reduziert, was auch die Unterbringung von Obdachlosen erschwert.

Bürgerverträge

Man kann also davon ausgehen, dass die Stadt Hamburg, sofern sie Obdachlose in den Leerständen unterbringen würde sofort die Anwälte der Bürgerinitiativen auf dem Schoss hätte, die auf die Einhaltung der Verträge pochen würden.

Natürlich finden eben diese Bürgerverträge keine Erwähnung im Artikel der „Kritische – Presseschau“, denn dann müssten sie die Menschlichkeit ihrer deutschen Mitbürger in Hamburg hinterfragen, ob die generelle Ablehnung von Obdachlosenunterkünften in manchen Bezirken wirklich dem sozialen Gedanken entspricht. Aber mit dem Thema kann man dann nicht so hervorragend die Migranten für die Not der Obdachlosen im Hamburger Winter verantwortlich machen.

Fazit:

Ja es stimmt, es gibt keinen Platz für Obdachlose, aber nicht weil die Verwaltung sich krumm legt, sondern weil die Verträge mit den Bürgerinitiativen es nicht zulassen.

Quellen:

Zu den Bürgerverträgen:

Hamburger Winternotprogramm:

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