Verdächtiges Ansprechen von Kindern

Autor: Claudia Spiess

Verdächtiges Ansprechen von Kindern
Artikelbild: Von Eladora / Shutterstock.com

Die Polizei hat einen Leitfaden mit Handlungsempfehlungen für Eltern veröffentlicht, wenn Kinder von Fremden angesprochen werden.

Es passiert mindestens einmal im Jahr, häufig nach den Sommerferien, die I-Dötzchen sind eingeschult und die ganz Kleinen gehen zum ersten Mal in die Kita.
Und kurze Zeit danach tauchen sie auf: Verdächtige Pkw oder Lieferwagen, aus denen die Kinder vermeintlich angesprochen oder angelockt werden.

Die Beobachtungen rund um diese „Kinderansprecher“ verbreiten sich rasant über Social-Media Kanäle und WhatsApp Gruppen. Oftmals gewinnt der Sachverhalt – umso öfter er geteilt wird – an Dramatik und Gefährlichkeit; die Polizei wird in solchen Fällen meist erst sehr spät informiert, sodass Eltern und auch ihr Nachwuchs verständlicherweise zunächst sehr verängstigt und verunsichert reagieren.

Handouts für Prävention

Für solche Fälle hat das Kommissariat für Kriminalprävention informative Handouts entwickelt, die wichtige Handlungsempfehlungen für Eltern beinhalten. Im Kern geht es darum, nicht ungeprüft vermeintliche „Warnmeldungen“ über Social-Media weiterzuverbreiten, sondern besser frühzeitig die Schulleitung zu informieren und die Polizei einzuschalten. Die Polizei nimmt jeden Hinweis ernst und geht jedem Hinweis nach – eine frühzeitige Einbindung der Polizei trägt zu einer wesentlich schnelleren Aufklärung des Sachverhaltes bei!

Das Ansprechen eines Kindes stellt für sich alleine keine Straftat dar. Auch das Anbieten von Süßigkeiten oder Ähnlichem muss keine Vorbereitungshandlung für eine strafbare Handlung sein. Es könnte sich vielmehr um eine unbedachte aber unkluge Geste eines Erwachsenen handeln. Bei den Betroffenen kann dies jedoch zu Besorgnis und Unsicherheit führen.

Verunsicherung bei anderen Eltern nicht verstärken

Es passiert dann leider immer wieder, dass sich in diesem Kontext harmlose Situationen verselbstständigen und eine komplette Elternschaft in Aufruhr bringen. Hierdurch werden nicht nur die Eltern, sondern auch der Nachwuchs verunsichert.

Bitte sprechen Sie frühzeitig die Polizei oder die Schule bzw. die KiTa an, wenn Sie sich Sorgen machen.

Wenden Sie sich bitte nicht per WhatsApp, Facebook usw. an andere Eltern. Dies ist meist nicht hilfreich, sondern bewirkt eine unkontrollierbare Dynamik. Überlassen Sie die Information der Schul- bzw. KiTa-Leitung oder der Polizei.

Präventions-Empfehlungen

Bedenken Sie, dass erfahrungsgemäß für ein aufgeklärtes, informiertes und selbstbewusstes Kind ein geringeres Opferrisiko besteht. Besprechen Sie daher im Vorfeld nachfolgende Aspekte:

  • Lassen Sie Ihr Kind nach Möglichkeit mit Freunden oder Klassenkameraden zusammen zur Schule gehen und sich in Gruppen z.B. auf Spielplätzen aufhalten.
  • Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo es auf seinem Schulweg im Notfall Hilfe finden kann. Schaffen Sie so „Rettungsinseln“ für Ihr Kind. Das können Geschäfte, Lokale, Tankstellen o.ä. sein. Es sollte immer denselben Weg zur Schule benutzen, damit es auf diese „Rettungsinseln“ zurückgreifen kann.
  • Ihr Kind muss auch Erwachsenen gegenüber den Mut haben zu sagen, dass es etwas nicht will.
  • Ihr Kind sollte nicht an Fahrzeuge herantreten, wenn es daraus angesprochen wird. Fragen von Autofahrern können von Erwachsenen beantwortet werden.
  • Ihr Kind sollte auf sich aufmerksam machen, wenn es sich bedroht fühlt. Es sollte laut um Hilfe schreien und direkt zu anderen Personen gehen, um sich Hilfe zu holen.
  • Bringen Sie Ihrem Kind bei: „Weglaufen ist nicht feige!“
  • Erklären Sie Ihrem Kind, dass es in Notfällen jederzeit über Telefon oder Handy (auch ohne Guthaben) den Polizeinotruf 110 anrufen kann.
  • Wenn Ihrem Kind auf dem Schulweg etwas verdächtig vorgekommen ist, sollte es sofort seinen Lehrern und Ihnen davon erzählen.
  • Halten Sie Ihr Kind dazu an, sich an Absprachen zu halten und pünktlich zu sein, damit Sie sich auf Ihr Kind verlassen können und sich keine unnötigen Sorgen machen. Machen Sie es umgekehrt genauso – Ihr Kind lernt an Ihrem Modell.
  • Bringen Sie Ihrem Kind bei, auf sein Bauchgefühl zu vertrauen, wenn es eine Situation nicht sofort sicher einschätzen kann.
  • Warnen Sie dabei nicht vor „Fremden“, sondern vor „Taten“. Kinder wissen mit dem Erwachsenen-Begriff „fremd“ oftmals nichts anzufangen. Für sie ist schon derjenige nicht mehr fremd, der sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen anspricht („Der kennt mich doch“).
  • Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule oder von der KiTa abholen darf und mit wem es mitgehen darf. Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein. Die Regel gilt: „Geh nur mit diesen Menschen und mit niemand sonst!“

Sollte ihr Kind von einem Vorfall berichten, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde:

  • Bemühen Sie sich, Ruhe zu bewahren. Ihre ruhige Reaktion wird maßgeblichen Einfluss darauf haben, dass Ihr Kind das Erlebte gut verarbeitet.
  • Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es bei Ihnen in Sicherheit ist.
  • Geben Sie dem Kind die Bestätigung, dass es richtig war, sich Ihnen anzuvertrauen.
  • Glauben Sie Ihrem Kind.
  • Hören Sie der Schilderung Ihres Kindes aufmerksam zu, ohne „nachzubohren“.
  • Lassen Sie Ihr Kind mit eigenen Worten berichten und legen Sie ihm keine Antworten in den Mund.
  • Machen Sie keine Vorhaltungen (…aber ich habe Dir doch hundert Mal gesagt, dass Du das nicht machen sollst…) – bestärken Sie vorbildliches Verhalten.
  • Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden können.
  • Informieren Sie auch dann die Polizei, wenn die Tat schon einige Stunden zurückliegt.
  • Die Polizei nimmt Ihre Schilderung immer ernst. Dazu sind detaillierte Angaben Ihres Kindes zu den Tatumständen und zur Täterbeschreibung erforderlich.

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Quelle: Presseportal, Präventionstipps für Eltern / Polizei Nordrhein-Westfalen.pdf
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