Im Jahr 2020 nutzten pandemiebedingt mehr Kinder und Jugendliche Messenger-Apps und verschickten dabei nicht nur Memes…

Das Landeskriminalamt Niedersachsen weist in einem Facebook-Posting und einem Artikel darauf hin, dass Kinder und Jugendlich oftmals unwissentlich zu Tätern und Verbreitern von Kinderpornografie werden.

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Mehr Zeit am Handy, weniger Kontakt zu Freundinnen und Freunden, Kinder und Jugendliche nutzten 2020 noch mehr als sonst die Möglichkeit, per Messenger oder Chat in Kontakt mit gleichaltrigen zu treten. Dabei werden nicht nur witzige Memes verschickt, sondern oft unbewusst auch strafbares Bild und Videomaterial von Missbrauchsabbildungen geteilt.

Schon junge Kinder teilen strafbare Inhalte

Die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern über Chats, Messenger und soziale Netzwerke steigt. Auch Kinder und Jugendliche werden oft unwissentlich zu Tätern: Laut bundesweiter Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) war in Deutschland im Jahr 2020 etwa ein Drittel der erfassten Tatverdächtigen bei der Verbreitung von Kinderpornografie über das Tatmittel Internet jünger als 18 Jahre. 2020 waren es laut PKS 575 Kinder unter 14 Jahre und 1.333 Jugendliche zwischen 14-17 Jahre. Schon 10-jährige verbreiten solche Inhalte.

Realen Missbrauch stoppen

Tatsache ist: Wer entsprechende Darstellungen weiterleitet, macht sich strafbar. Denn jedes geteilte Bild oder Video dokumentiert einen realen sexuellen Kindesmissbrauch. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche, die sich leichtfertig an einer Verbreitung beteiligen. Oft ist ihnen nicht bewusst, dass hinter einem im Chat verbreiteten Video ein realer sexueller Kindesmissbrauch stehen kann.

Die Verbreitung von Kinderpornografie in digitalen Medien stoppen.

  • Videos/Bilder nicht weiterschicken.
  • Dem Netzwerkbetreiber oder der Polizei melden.
  • Aus Chatgruppen austreten, in denen solche Inhalte verbreitet werden und andere darauf aufmerksam machen. Zeigen Sie Zivilcourage! Helfen Sie durch das Melden mit, echten Missbrauch aufzudecken und zu beenden.
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Artikelbild: Von mooremedia / Shutterstock.com
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)